Sonntagsöffnung für Nahversorger
Land lockert Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten
Foto: kovina-duric-l8W5CPknZGU/unsplash
Das Angebot an Nahversorgung an Sonn- und Feiertagen wird besser.
Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern in bestimmten ländlichen Gemeinden oder Ortsteilen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen.
Die neue Regelung schafft mehr Freiheit: In 65 definierten Gemeinden beziehungsweise deren Ortsteilen dürfen Geschäfte künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen und Waren verkaufen. Wer am Sonntag oder an einem Feiertag noch Milch, Brot oder andere Lebensmittel benötigt, kann diese dann vor Ort kaufen. (pd)







