Sonntagsöffnung für Nahversorger

Land lockert Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten

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    Obst oder Gemüse auch am Wochenende zu kaufen, ist in ländlichen Regionen unter bestimmten Bedingungen möglich.

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Foto: kovina-duric-l8W5CPknZGU/unsplash

Das Angebot an Nahversorgung an Sonn- und Feiertagen wird besser.

 

Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern in bestimmten ländlichen Gemeinden oder Ortsteilen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen.


Die neue Regelung schafft mehr Freiheit: In 65 definierten Gemeinden beziehungsweise deren Ortsteilen dürfen Geschäfte künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen und Waren verkaufen. Wer am Sonntag oder an einem Feiertag noch Milch, Brot oder andere Lebensmittel benötigt, kann diese dann vor Ort kaufen. (pd)