Wollen wir warten, bis es „wirklich übel“ wird?
„Vertretbar ist die Grenze, ab der es wirklich übel wird.“ So hat der UVP-Koordinator des Projekts, „vertretbare (negative) Auswirkungen“ in der Verhandlung mündlich definiert. Genau diese Haltung macht mich fassungslos. In den Fachbereichen Umweltmedizin, Verkehrsplanung, Raumplanung, Landschaftsbild und Baugestaltung, Forsttechnik, Natur- und Landschaftsschutz sowie Lufthygiene werden Auswirkungen als „vertretbar (negativ)“ eingestuft. Gerade bei der Lufthygiene darf man die besonderen Verhältnisse im Walgau nicht ausblenden: Die Region ist regelmäßig von ausgeprägten Inversionswetterlagen betroffen. Dabei kann sich die bodennahe Luft stauen und Schadstoffe können sich schlechter verteilen. Zusätzliche Emissionen verdienen deshalb besondere Vorsicht. Die UVP-Behörde ist dem Vorsorgeprinzip verpflichtet: Mögliche Schäden sollen verhindert werden, bevor sie entstehen – nicht erst, wenn es „wirklich übel“ wird.
Frastanz und die angrenzenden Gemeinden haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen. Trotzdem soll uns eine Müllverbrennungsanlage mit möglichen Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt vor die Haustür gesetzt werden. Meine Frage an Landeshauptmann Markus Wallner: Wollen Sie Ihrer Heimatgemeinde und dem Walgau wirklich eine Müllverbrennungsanlage vor die Haustür setzen? Muss es erst „wirklich übel“ werden, bevor das Vorsorgeprinzip in Vorarlberg ernst genommen wird?
Silvia Lampert, Göfis

