2026 wird vielfältig novelliert
Bürokratieabbau und Energiewende im Fokus
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Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink informierte kürzlich über die Schwerpunkte des Gesetzgebungsprogramms des Landes für die erste Jahreshälfte 2026.
Die Landesregierung arbeite weiterhin konsequent daran, administrative Hürden zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen. In mehreren Gesetzen sind deshalb Prüfungen möglicher Vereinfachungen und Deregulierungen vorgesehen. Weiters sind Anpassungen an die europäischen Richtlinien notwendig. Unter anderem stehen folgende Gesetzesänderungen auf dem Programm:
• Die Novellen zum Baugesetz und zum Raumplanungsgesetz sollen Verfahrensvereinfachungen und Deregulierungen vorantreiben sowie die Einführung des elektronischen Flächenwidmungsplans ermöglichen.
• Mit einer umfassenden Sammelnovelle wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Die neuen Regelungen verpflichten öffentliche Einrichtungen (also Land, Gemeinden und von diesen beherrschte Gesellschaften) dazu, gemeinsam ihren Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent zu senken. Außerdem müssen sie größere, in ihrem Eigentum stehende Gebäude renovieren und ein Gebäudeinventar
führen.
• Die Elektrizitätswirtschaftsgesetz-Novelle passt das Landesrecht an das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz des Bundes an. Das betrifft insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, um die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie umzusetzen.
• Mit der Dienstrechts-Novelle sollen die notwendigen Änderungen zur Einführung eines einheitlichen Personalverwaltungssystems für Land und Gemeinden umgesetzt werden. Überdies sind Änderungen betreffend Altersteilzeit und Teilpension vorgesehen.
• Die Antidiskriminierungsgesetz-Novelle soll im Bereich des Landes sowohl die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen als auch die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Mit den erweiterten Informationsrechten und Berichtspflichten soll eine erhöhte Transparenz geschaffen und die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gestärkt werden.
• Die Sozialleistungsgesetz-
Novelle berücksichtigt die neue EU-Aufnahmerichtlinie bei der Grundversorgungsregelung.
• Ins Parteienförderungsgesetz sollen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Parteienförderungsrecht einfließen. Weiters sollen im Bau- und Naturschutzrecht die Regelungen über die bewilligungsfreie Wahlwerbung angepasst werden.
• Eine Jagdgesetz-Novelle verfolgt das Ziel eines einfacheren Wolfsmanagements. (pd)






