Bewilligungspflicht bei Wärmepumpen entfällt

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    Nur das sieht man möglicherweise von Wärmepumpen. Für den Bau einer solchen bedarf seit 13. Juni 2026 keine baurechtliche Genehmigung mehr.

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Foto: alpha_innotec/unsplash

Wer eine Luftwärmepumpe in oder an seinem Haus installieren möchte, benötigt bereits seit dem 13. Juni 2026 keine baurechtliche Bewilligung mehr. Bürger und Wirtschaft sollen davon profitieren.


Der Entfall der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen ermöglicht eine einfachere und raschere Realisierung solcher Vorhaben. Zukünftig sollen Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren (Tiefsonden) bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keiner Baubewilligung oder Bauanzeige unterliegen. Die Freistellung umfasst auch jene baulichen Anlagen, die für die Aufstellung und den Betrieb der Wärmepumpe erforderlich sind. Die Errichtung kann sowohl im Freien als auch im Gebäude erfolgen. Klare und transparente Vorgaben zu Abständen und Lautstärke stellen sicher, dass durch die Freistellung weder eine Gesundheitsgefährdung von Menschen noch eine das ortsübliche Ausmaß im Wohngebiet übersteigende Belästigung zu erwarten ist.  (pd)