Bis zu 250 Euro möglich
Heizkostenzu schuss kann ab sofort beantragt werden
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Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es auch heuer wieder einen Heizkostenzuschuss.
Der einmalige Zuschuss in der Heizperiode 2026/2027 kann bis zu 250 Euro betragen. Anträge können bis zum 12. Februar 2027 bei der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Für den Zuschuss sind das Einkommen und die Haushaltsgröße entscheidend. Für eine alleinlebende Person liegt die Einkommensgrenze bei 1.480 Euro monatlich, für einen Haushalt mit zwei Personen bei 2.020 Euro. Bei drei Personen beträgt sie 2.480 Euro, bei vier Personen 2.875 Euro und bei fünf Personen 3.325 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 400 Euro.
Auch bei einem Einkommen knapp über der jeweiligen Grenze kann noch ein Zuschuss gewährt werden: Der Betrag, um den das Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet, wird von den 250 Euro abgezogen. Diese Einschleifregelung gilt bis zu einer Überschreitung um 200 Euro; der geringste Zuschuss beträgt somit 50 Euro.
Personen, die tatsächlich und nachweislich Unterhalt leisten, können pro unterhaltsempfangender Person 220 Euro vom maßgeblichen Einkommen abziehen. Wer laufend Sozialhilfe bezieht, muss keinen Antrag bei der Gemeinde stellen: Die zuständige Bezirkshauptmannschaft zahlt den reduzierten Heizkostenzuschuss von 180 Euro von Amts wegen aus.
Keinen Anspruch haben Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen freier Wohlfahrtsträger untergebracht sind, sowie Personen in Grundversorgungsquartieren. Das gilt auch für Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen der Grundversorgung beziehen. (pd)






