Cartellverband feiert Jubiläum

Dachverband der katholischen Studentenverbindungen feiert 125-jähriges Bestehen

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    Im vergangenen Jahr fand das jährliche VCV-Fest in Hohenems statt. 

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Foto: Feriensippe Montfort

Am 13. und 14. September 2025 feiert der Vorarlberger Cartellverband (VCV) sein 125-jähriges Bestehen – mit einem festlichen Programm in Mäder und Götzis. Höhepunkt ist die Festrede des Historikers und Landesarchivars Dr. Ulrich Nachbaur zum Thema „Vorarlberger Innovationen“.


Ein weiterer Akzent liegt auf dem Gedenken an Altbundeskanzler Dr. Otto Ender aus Altach, Mitgründer des Vorarlberger CV im Jahr 1900. Heuer jähren sich sowohl sein 150. Geburtstag als auch sein 65. Todestag. Zu seinen Ehren brachte die Österreichische Post am 2. Mai 2025 eine Sonderbriefmarke heraus.


Im Rahmen der Feierlichkeiten erfolgt auch die Übergabe des Präsidiums des Österreichischen Cartellverbandes: Der bisherige Vorortspräsident Philipp Stadler-Simbürger aus Wien übergibt an den 24-jährigen Andre Stecher aus Nenzing.


Den feierlichen Abschluss bildet der Festgottesdienst am Sonntag, 14. September, um 10 Uhr in der Alten Kirche St. Ulrich in Götzis. Zelebrant ist Dompfarrer Fabian Jochum.


Organisiert wird das Jubiläum von der katholischen Feriensippe Montfort aus dem mittleren Rheintal mit Gaugraf Tobias Ender, Marschall Florian Gruber, Kanzler Simon Ender und Altgaugraf Dr. Roland Kopf. 


Der Vorarlberger CV zählt heute rund 600 Mitglieder, darunter mehr als 80 Studierende an den Universitäten in Innsbruck, Wien und Graz. Gegründet wurde er 1900, um christlich-soziale Studierende zu vernetzen und an den Universitäten eine klare Haltung zu Kirche und Österreich zu zeigen. (mm)

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Seriöse Arbeit bei der Tunnelspinne? Im ORF-Interview vom 26.08.2025 behauptet Landestatthalter Bitschi, die Tunnelgegner würden immer wieder Behauptungen in den Raum stellen, um das Stadttunnel-Projekt auch zu verzögern. Dass die Einwendungen und Hinweise auf schwere Mängel der Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und einzelner Privatpersonen zum Stadttunnel jedoch Hand und Fuß haben, hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2019 in seiner Entscheidung BVwG W193 2114926-1 festgehalten: „Im Verfahren musste festgestellt werden, dass die Projektunterlagen in den Fachbereichen "Luftschadstoffe und Klima", "Lärm" und "Verkehr" und darauf aufbauend "Humanmedizin" schwere Mängel aufwiesen, sodass weitere Projektunterlagen notwendig wurden.“ Fakt ist somit, dass die Öffentlichkeit und von Enteignung bedrohte Personen bei diesem Projekt genau hinschauen müssen, damit seriös, also gesetzeskonform, gearbeitet wird. Fakt ist auch, dass es die schweren Mängel und das Nichteinhalten von Auflagen oder Gesetzen sind, die das Projekt immer wieder verzögern. Das belegt auch der aktuelle Baustopp an der Felsenau. Die Tunnelgegnerinnen und Tunnelgegner verstehen unter seriöser Arbeit offensichtlich etwas anderes als die Personen, die das Projekt vorantreiben und verantworten. Dass sie deshalb die Arbeiten an der Tunnelspinne genau beobachten, dient allen Menschen, die wollen, dass tatsächlich seriös gearbeitet wird und Gesetze eingehalten werden.
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