Dringender Wohnungsbedarf gedeckt
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Laut Landesrat Tittler erfüllt Vorarlberg die Bundesziele bei Zusicherungen für die Jahre 2024/25 sowie 2026 im gemeinnützigen Wohnbau.
Im Zeitraum 2018 bis 2025 konnte trotz wachsender Bevölkerung die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte verringert werden. Die Richtlinienanpassung ab 2022 zeige Wirkung, dadurch hätten Bewerbungen mit höherer Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe großteils Berücksichtigung gefunden.
Die Zahl der Vormerkungen befindet sich unter dem Niveau von 2018. Der Anteil von Wohnungswechseln innerhalb des gemeinnützigen Angebots ist konstant hoch. Jede vierte Wohnungsvergabe betrifft einen Wechsel innerhalb des gemeinnützigen Wohnungsangebots. (pd)







