E-Scooter und Fahrräder im Nenzinger Himmel
Am 24. Juli sendete ich eine Anfrage an die Verwaltung der Agrar Nenzing, bezüglich des Befahrens des Gamperdonaweges und im Nenzinger Himmel, ob dies mit E-Scootern erlaubt ist – oder nicht. Auf wiederholte Anfrage erhielt ich dann am 6. August vom Betriebsleiter die Mitteilung, dass laut StVO ein Fahrverbot besteht wie auch bei Fahrrädern. Musste dann allerdings am 14. August bei einem weiteren Tagesausflug feststellen, dass sich noch immer nichts geändert hat und weiterhin mit den E-Scootern gefahren wird. Im Büro der Agrar Nenzing weiß man sehr wohl, dass unter anderem auch die Tochter vom Senn mit dem E-Scooter fährt. Aus dem bisherigen Geschehen muss ich davon ausgehen, dass die sogenannte Freunderlwirtschaft betrieben wird.
Hatte schon den Vorschlag unterbreitet, das Fahrverbot mittels Newsletter und Walgaublatt den Hüttenbesitzern und Besuchern des Tales in Erinnerung zu bringen. Am 1. September bekam ich dann vom Betriebsleiter ein Antwortschreiben, wobei er sich für meine Anregung und Geduld bedankte und man die Hüttenbesitzer, Alpverantwortlichen und Gäste in geeigneter Form (?) noch besser informieren werde. Geschehen ist bis heute nichts, obwohl in der Zwischenzeit bereits 6 Newsletter-Informationen versendet wurden. Man versucht es mit der Hinhaltetaktik und wartet bis der Alpbetrieb vorbei ist und mir das Ganze verleidet. Da der Nenzinger Himmel immer noch eine Alpe ist, appelliere ich an die Besucher, unnötige Sachen, welche im Tal ihre Berechtigung haben mögen, zu Hause zu lassen, damit der Nenziger Himmel eine Wohlfühloase bleibt.
Michael Benvenuti, Nenzing








