Formell rechtswidrig
Gemeinde Lochau hebt die Verordnung für Hand- und Zugdienste auf
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Lochau hat die Verordnung über die Ausschreibung von Hand- und Zugdiensten aufgehoben. Grund ist ein formaler Fehler: Zuständig wäre nicht die Gemeindevertretung, sondern der Gemeindevorstand gewesen. Einbezahltes wird rückerstattet.
Für einige Wochen stand die Gemeinde Lochau im Rampenlicht. Und zwar mit einem Thema, das schon seit Jahrzehnten die Gemüter erhitzt – mit den Hand- und Zugdiensten.
Vorschreibung versendet
Der knapp 6.700-Einwohner zählende Ort hat diese „manuellen Leistungen“ (etwa Schnee schaufeln, Pflege von Wanderwegen, öffentlichen Flächen oder dem Gemeindewald) mittels Verordnung aus dem Dornröschenschlaf geweckt und wieder eingeführt. Eine entsprechende Gebührenvorschreibung ging an alle Haushalte.
Wieder zurückgenommen
Zu bezahlen wären eine Ersatzleistung in Höhe von 40 Euro oder vier Stunden Mitarbeit pro Haushalt gewesen. Jetzt hat die Gemeinde zurückgerudert. Wie in einer Pressemitteilung am Dienstag vergangene Woche mitgeteilt wurde, wird die Verordnung vom Dezember 2024 wieder aufgehoben. Für die Ausschreibung solcher Dienste sei laut Gemeindeordnung nicht die Gemeindevertretung zuständig.
Der Grund: Es handelt sich nicht um eine Geldleistung, sondern primär um eine Sachleistung, also um das Erbringen einer unentgeltlichen Arbeitsleitung. Dafür wäre der Gemeindevorstand zuständig und nicht die Gemeindevertretung. Damit ist die Verordnung formell rechtswidrig. Wer aufgrund der Vorschreibung bereits bezahlt hat, bekomme das Geld zurück, heißt es in der Aussendung.
Neubeschluss ist offen
Eine Anfrage des Blättle, ob damit die Hand- und Zugdienste vom Tisch sind, oder ob die Verordnung neuerlich vom Gemeindevorstand beschlossen wird, ist nicht beantwortet worden. Vonseiten der SPÖ und der „Grünen“ ist ein Antrag auf Aufhebung der Gemeindeordnung 1935 eingebracht worden. Die Entscheidung steht noch aus. Der Lochauer Bürgermeister Frank Matt gehört den „Grünen“ an. (mh)






