Mitbringsel können teuer werden

ÖAMTC klärt über verbotene Souvenirs auf

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    An vielen Stränden dürfen keine Muscheln und Steine mitgenommen werden.

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Foto: Pixabay

Immer wieder sorgen Mitbringsel bei der Einreise für Probleme – viele denken an exotische Tiere oder Produkte aus Elfenbein und Tropenhölzern. Doch auch scheinbar harmlose Muscheln, Sand oder Steine können Probleme bereiten.

 

„Reisende sollten sich bereits vorab informieren, welche Mitbringsel zu Problemen an der Grenze führen können“, rät ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Generell gilt: Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind über das internationale Artenschutzabkommen Cites geschützt. Kauft man daraus hergestellte Souvenirs macht man sich strafbar. „Eine illegale Einfuhr nach Österreich kann Strafen von bis zu 80.000 Euro beziehungsweise Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten“, warnt Redel.

 

Muscheln und Co

In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten, deren Ausfuhr illegal ist und hohe Strafen zur Folge haben kann. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.


Auch an italienischen und französischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen. Laut italienischem Fremdenverkehrsamt ist es verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. In Frankreich gilt das auch für Pflanzen an der Küste sowie in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks. Es drohen drastische
Strafen.

 

In Griechenland ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten. Ähnliches gilt für Spanien. Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan-)Steine und Fossilien dürfen von Touristen nicht aus Spanien ausgeführt werden. Auf der kanarischen Ferieninsel Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den „Popcorn-Strand“ – diese Algenfossilien sind bei Urlaubern sehr beliebt. Am Flughafen von Fuerteventura wird deshalb streng kontrolliert. (pd)