Neue Hürde für Moschee

Geplante Raumplanungsregeln könnten Bauvorhaben erschweren

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    Der geplante Standort des Moscheeprojekts in Dornbirn sorgt weiterhin für Diskussionen.

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Foto: Michael Mäser

Eine geplante Verordnung der Stadt Dornbirn könnte die Umsetzung des umstrittenen Moscheeprojekts in der Quellengasse zusätzlich erschweren.

Das geplante Moschee- und Kulturzentrum des türkisch-islamischen Vereins ATIB in der Dornbirner Quellengasse sorgt seit Wochen für Diskussionen. Nun könnte eine neue raumplanerische Regelung das Vorhaben zusätzlich erschweren. Die Dornbirner Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung den Entwurf einer Verordnung beschlossen, wonach größere, publikumsintensive Veranstaltungsstätten in 
Kern-, Wohn- und Mischgebieten künftig nur noch auf eigens dafür gewidmeten Flächen errichtet werden dürfen. Dies betrifft auch Einrichtungen für religiöse Zwecke. Mit der neuen Regelung will die Stadt mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig vermeiden, Wohngebiete schützen und klare Rahmenbedingungen für größere Bauvorhaben schaffen. Über die erforderliche Sonderwidmung entscheidet jeweils die Stadtvertretung. Zwar wird das Moscheeprojekt in der aktuellen Aussendung nicht ausdrücklich genannt, doch die Stadt hatte bereits zuvor klargestellt, dass das eingereichte Vorhaben in seiner derzeitigen Form nicht umsetzbar sei. Bevor die neuen raumplanerischen Regelungen in Kraft treten können, wird die geplante Verordnung zunächst vier Wochen öffentlich aufgelegt. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und möglicher Einwände soll die Stadtvertretung endgültig über die neuen Bestimmungen entscheiden. Für das Moscheeprojekt in der Quellengasse bleibt die Zukunft damit weiterhin ungewiss. Sollte die Verordnung in Kraft treten, wäre eine zusätzliche Widmungsentscheidung der Stadtvertretung notwendig. Politisch dürfte diese allerdings schwierig werden, da sich sowohl ÖVP als auch FPÖ bereits gegen den geplanten Moscheebau an diesem Standort ausgesprochen haben. (pd/mm)