Relativ gute Werte für die Luftgüte
Jahresbericht zeigt relativ gute Luftqualität und moderate Ozonbelastung
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Die Luftqualität im Land bewegt sich weiterhin auf einem guten Niveau. Das bestätigt der aktuelle Jahresbericht 2025 des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes.
Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit betreibt ein flächendeckendes Messnetz mit neun fixen und mehreren mobilen Stationen, die eine repräsentative Bewertung der Luftgüte im gesamten Bundesland ermöglichen.
Im Jahr 2025 wurden die nationalen Grenzwerte für Feinstaub großteils eingehalten. Der Jahresmittelwert lag an keiner Messstation über 14 µg/m Luft und auch die 25 erlaubten Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 µg/m gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft wurden an allen Messstationen eingehalten. Ausnahmen mit höheren Feinstaubbelastungen gab es nur an einzelnen Tagen aufgrund besonderer Ereignisse wie beispielsweise durch Neujahrsfeuerwerke oder aufgrund von Saharastaubereignissen.
Auch die Stickstoffdioxidkonzentrationen waren im Jahr 2025 ähnlich wie im Vorjahr und lagen an allen Luftgüte-Messstellen deutlich unter dem Grenzwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft von 35 µg/m im Jahresmittel. Stickstoffdioxid stammt zu 70 Prozent aus Verkehrsemissionen. Hier zeichnet sich in den letzten Jahren eine Besserung ab.
Moderate Ozonbelastung
Die Ozonbelastung bewegte sich 2025 im langjährigen Vergleich auf moderatem Niveau. Der Sommer 2025 entspricht dem langfristigen Erwärmungstrend der vergangenen Jahrzehnte. Ein durchschnittlicher Sommer ist heute mittlerweile rund drei Grad wärmer als noch vor 40 Jahren. Die Zahl der Hitzetage (mindestens 30 Grad) lag zwar unter den hohen Werten im Sommer 2024, aber weiterhin über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Dennoch blieb die Ozonbelastung vergleichsweise gering, insbesondere da es im Juli und Anfang August nass, trüb und kalt war und somit wenig förderlich für die Ozonbildung. Das Sommermaximum wurde mit 161 µg/m im Rheintal gemessen. Die Informationsschwelle von 180 µg/m, ab der spezielle Informationen und Verhaltensempfehlungen zum Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen verlautbart werden würden, wurde an keiner Station überschritten. (pd)







