UVP-Gutachten für Reststoffkraftwerk liegt auf

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Foto: Rondo Ganahl AG

Für das geplante Kraftwerk der Rondo Ganahl AG liegt nun das Umweltverträglichkeitsgutachten zur Einsichtnahme auf.

Seit 19.6.2026 bis einschließlich 17.7.2026 kann das Umweltverträglichkeitsgutachten im Rathaus Frastanz und im Landhaus (Zi.Nr. 323) eingesehen werden. Das UVP-Gutachten umfasst auch (Teil-)Gutachten der Sachverständigen sowie der Behandlung der zur Umweltverträglichkeitserklärung eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen.
Die Beteiligten können in dieser Zeit vom Gutachten selbst Abschriften anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem online möglich. Der Link ist über www.frastanz.at abrufbar.
Weitere Vorbringen der Verfahrensparteien (Konkretisierungen zu bereits erhobenen Einwendungen, Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsgutachten, Beweisanträge) können bis einschließlich 31.7.2026 schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde eingebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Vorbringen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.

Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, dem 22.9.2026, um 9 Uhr, im Ramschwagsaal in Nenzing statt. Bei Bedarf wird sie am Folgetag fortgesetzt.

Verhandlungsablauf:
•   Verhandlungseröffnung sowie Darlegung des Verhandlungsgegenstandes und des bisherigen Ermittlungsverfahrens
•   Vorstellung des Vorhabens durch die Projektwerberin sowie Beantwortung von Fragen zum Vorhaben
•   Vorstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) sowie Beantwortung von Fragen zur Umweltverträglichkeitserklärung
•   Vorstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie Beantwortung von Fragen zum Umweltverträglichkeitsgutachten
•   Fachliche Erörterung der zum Umweltverträglichkeitsgutachten eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen durch die (Amts-)Sachverständigen (pd)