Verantwortungsvolle Tierhaltung – Sachkundenachweis erforderlich

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    Damit es zukünftig auch so klappt, müssen Tierbesitzer künftig ihre Sachkunde nachweisen.

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Foto: priscilla-du-preez-qtkpOxCpl0Y-unsplash

Wer sich seit dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchte, muss künftig einen verpflichtenden Sachkundenachweis erbringen.

 

Ziel der neuen bundesweiten Regelung ist es, Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor der Anschaffung auf eine verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung vorzubereiten.

Wer ein entsprechendes Tier bereits vor diesem Zeitpunkt gehalten hat, muss den Sachkundenachweis nicht nachholen. Ebenso bestehen Ausnahmen für Personen, die bereits ausreichende Erfahrung in der Haltung nachweisen können oder über bestimmte fachliche Ausbildungen verfügen. (pd)



Informationen zum Sachkundenachweis finden Interessierte künftig unter https://vorarlberg.at/inneres-sicherheit.