Wolfabschuss wirft Fragen auf

Amtliche DNA-Antwort widerspricht öffentlicher Darstellung

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    Der Verein Wölfe in Österreich setzt sich für den Schutz der Wölfe in Österreich ein und steht für eine faktenbasierte, verantwortungsvolle Auseinandersetzung.

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Symbolfoto: Pexels 

Neue schriftliche Informationen des Landes Vorarlberg zum Wolfsabschuss im Montafon werfen erhebliche Fragen zur bisherigen öffentlichen Darstellung der DNA-Ergebnisse auf. Das kritisiert der in St. Valentin ansässige Verein „Wölfe in Österreich“.


Landesrat Christian Gantner hatte im ORF erklärt, der später erlegte Wolf und ein zweiter Wolf seien an allen drei Rissen beteiligt gewesen. In der schriftlichen Antwort des Landes vom 28. September klingt das anders. Die erlegte Wölfin konnte demnach nur bei einem Riss eindeutig genetisch zugeordnet werden. Beim Esel und beim zweiten Rind wurde zwar Wolfs-DNA gefunden, eine Zuordnung zu einem bestimmten Tier war dort aber nicht möglich.


Erklärungsbedarf

„Das ist ein erheblicher Erklärungsbedarf. Wenn öffentlich von zwei Wölfen an allen drei Rissen gesprochen wird, uns das Land später aber mitteilt, dass nur bei einem Rind ein konkreter Wolf bestimmt werden konnte, dann müssen die Originalbefunde auf den Tisch“, sagt Gerald Friedl, Obmann des Vereins „Wölfe in Österreich“. Der Verein will deshalb genau wissen: Welcher Wolf wurde an welchem Riss tatsächlich genetisch nachgewiesen? Dazu fordert er die vollständigen Laborbefunde mit Probennummern, Entnahmestellen, genetischen Profilen und den Kennnummern der festgestellten Tiere.


Die erlegte Wölfin wird in der Behördenantwort erstmals als 505FATK bezeichnet. Laut Land stammt sie genetisch aus der italienischen Quellpopulation. Ihre DNA wurde an einem „gerissenen Rind“ gefunden.


Offen ist, ob mit dem genannten „gerissenen Rind“ jenes Tier vom 2. August 2026 gemeint ist, das unmittelbar zur Abschussverordnung führte. Ebenso muss geklärt werden, worauf die Aussage beruht, ein zweiter Wolf sei an allen drei Rissen beteiligt gewesen.


„Ein allgemeiner Nachweis von Wolfs-DNA ist etwas anderes als der Nachweis eines ganz bestimmten Tieres. Genau dieser Unterschied muss jetzt sauber offengelegt werden“, so Friedl.


Neue Fragen zum Abschuss

Neue Fragen gibt es auch zum Abschuss selbst. Das Land bestätigt, dass die Wölfin am 3. August mit einem Nachtsichtgerät und einem Teilmantelgeschoss erlegt wurde. Landesrat Gantner sprach danach von einem bedeutenden Signal, dass eine funktionierende Alpwirtschaft mit einer Wolfspräsenz nur schwer vereinbar sei. Gleichzeitig schreibt die Behörde, die räumliche und zeitliche Begrenzung der Entnahme habe dazu gedient, Verwechslungen zu vermeiden. Für den Verein ist deshalb entscheidend, wie der Wolf in der Nacht vor dem Schuss erkannt und von anderen Wölfen unterschieden werden sollte. Geprüft werden soll auch, welches Nachtsichtgerät verwendet wurde und ob dessen Einsatz von der für den Abschuss geltenden Ausnahme gedeckt war.


Vollständiger Bericht

Der Verein verlangt außerdem den vollständigen Untersuchungsbericht zur erlegten Wölfin. Dabei soll nachvollziehbar werden, ob und wie ihr Reproduktionsstatus untersucht wurde und was der Befund ergab. Die schriftliche Antwort des Landes nennt bislang lediglich das Geschlecht des Tieres.


„Bei einem behördlich ermöglichten Wolfsabschuss darf nicht offenbleiben, was tatsächlich genetisch belegt ist und was lediglich aus anderen Umständen abgeleitet wurde“, sagt Friedl. „Entweder die Originalbefunde bestätigen die bisherige öffentliche Darstellung – dann sollen sie veröffentlicht werden. Oder diese Darstellung muss korrigiert beziehungsweise präzisiert werden.“ Die neuen Informationen werden in die laufenden Verfahren und in die bereits anhängige Verwaltungsstrafanzeige eingebracht. (pd/red)