Gemeindewahl: In Bludenz treten vier Parteien an

Wählen mit einer Wahlkarte ist jetzt schon möglich

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    Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in Bludenz von 7.30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. 

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Foto: Stadt Bludenz

Am Sonntag, 16. März, werden nach einer coronabedingt verkürzten Legislaturperiode die Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen in Vorarlberg stattfinden. In Bludenz treten vier Kandidaten für das Bürgermeisteramt an, vier Parteien bewerben sich für die 33 Sitze der Stadtvertretung. 


Insgesamt sind nach dem Stichtag (30. Dezember 2024) in Bludenz 10.639 Personen wahlberechtigt. 9.139 davon sind österreichische Staatsbürger, 1.500 sind EU-Bürger. Die Wahlinformationen werden aktuell zugestellt, gewählt werden kann in 14 Sprengeln und natürlich auch wieder mit Wahlkarten. Die Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at, schriftlich (am besten mit der zugestellten Anforderungskarte) oder persönlich im Rathaus erfolgen. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens Mittwoch, 12. März, im Rathaus einlangen. Nach den Erfahrungen der letzten Wahlgänge, könnte es mit der Postzustellung knapp werden, wenn man erst am Mittwoch vor der Wahl eine Wahlkarte beantragt. Besser ist da schon der Weg ins Rathaus. Ein persönlicher Antrag kann bis Freitag, 14. März, 12 Uhr, direkt im Bürgerservice des Rathauses gestellt werden. Nach der Ausgabe der Wahlkarten im Rathaus kann dann auch gleich die Stimmabgabe in den im Foyer aufgestellten Wahlkabinen erfolgen. Eine zusätzliche Möglichkeit bietet die Stadt am Donnerstag vor dem Wahlsonntag an. Am Donnerstag, 13. März, hat zudem der Bürgerservice im Rathaus für Wahlkartenanträge durchgehend bis 20 Uhr geöffnet. 


Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:


Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an die Stadt (postalische Übermittlung [bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte fristgerecht einlangt], Abgabe im Rathaus, Einwerfen in Briefkasten beim Rathaus, und so weiter)


Unmittelbare Stimmabgabe nach Ausfolgung der Wahlkarte im Rathaus.


Achtung: Kein Abgabe als Briefwahl in einem Wahllokal.


Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in Bludenz von 7.30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Sollte keiner der Bürgermeisterkandidaten im ersten Wahlgang die 50-Prozent-Hürde erreichen erfolgt am 30. März eine Stichwahl zwischen den beiden Erstgereihten. (pd)

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