Gemeinsam in Sachen Finanzen

Eröffnung der neuen Finanzverwaltung Leiblachtal in Lochau

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    Im ehemaligen Lochauer Postamt an der Hofriedenstraße fand der „Gemeindeverband Finanzverwaltung Leiblachtal“ eine neue Heimstätte. 

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Foto: Manfred Schallert

Ein Zeichen der regionalen Verbundenheit der fünf Leiblachtalgemeinden war die offizielle Eröffnung der „Finanzverwaltung Leiblachtal“ in Lochau.

Damit wurde die langjährige gute Kooperation und Kommunikation der fünf Bürgermeister im Leiblachtal mit Frank Matt (Lochau), Andreas Kresser (Hörbranz), Wolfgang Langes (Hohenweiler), Lukas Greussing (Möggers) und Nico Flachsenberger (Eichenberg) einmal mehr deutlich unterstrichen.
Auch die finanzielle Situation mit dem verstärkt eingeforderten Sparkurs in Bund, Land und Gemeinden macht die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Dienstleistungen in zahlreichen Bereichen notwendig. In diesem Sinne wurden in den letzten Jahren im Leiblachtal immer mehr gemeindeübergreifende Projekte behandelt und erfolgreich umgesetzt.


Bereits im Jahr 2019 wurde der „Gemeindeverband Finanzverwaltung Leiblachtal“ mit dem damaligen Sitz in Hörbranz gegründet. Der Lochauer Bürgermeister Frank Matt ist heute der Obmann dieses regionalen Verbandes.


Für die notwendig gewordene Zusammenlegung der ehemaligen eigenständigen „Buchhaltungs-Abteilung“ in den Gemeindeämtern der fünf Leiblachtalgemeinden haben sich in Lochau geeignete Räumlichkeiten im ehemaligen Postamt an der Hofriedenstraße angeboten. Neun Dienstnehmer unter der operativen Leitung von Sabine Greißing (Hörbranz) bieten hier unter Beibehaltung der schlanken und sparsamen Strukturen der Leiblachtaler Bevölkerung zu den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, täglich von 8 bis 12 Uhr, ein Maximum an Serviceleistungen bei einem Minimum an Bürokratie.


Wahrgenommen und vereinfacht werden zentrale Aufgaben im Rahmen der Finanzverwaltung aller fünf Gemeinden wie Buchhaltung und Rechnungswesen, die Finanzplanung mit Budgets und Rechnungsabschlüssen, die Vorschreibungen von Gebühren und Abgaben, Transferzahlungen oder die Personalverrechnung, ohne jedoch in die Hoheitsaufgaben der einzelnen Gemeinden einzugreifen. (bms/Gastbeitrag)

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