Halloween-Führung
Am 31. Oktober im Martinsturm
Foto: Stadt Bregenz
Was bedeutete es, wenn in Bregenz das „Henkersglöckle“ läutete? Am 31. Oktober um 16 Uhr im Martinsturm erzählt Archivarin Birgit Heinzle-Zirnwald von einer Zeit, in der die Stadt über Leib und Leben richten konnte – von Pranger und Folter bis hin zur Hinrichtung.
Wenn das Henkersglöckle läutete, wussten die Bregenzer:innen, dass eine Hinrichtung bevorsteht. Die Stadt hatte nämlich in der Frühen Neuzeit (etwa 1500 bis 1800) die sogenannte Hochgerichtsbarkeit inne. Das bedeutete, dass sie über Leib und Leben von Menschen entscheiden konnte. Ein Zeugnis aus dieser Zeit ist das sogenannte „Henkersglöckle“ am Martinsturm. Es wurde immer dann geläutet, wenn eine zum Tode verurteilte Person zur Richtstätte geführt wurde. In der stadtgeschichtlichen Ausstellung ist außerdem das Bregenzer Richtschwert zu sehen. Mit ihm wurden Enthauptungen durchgeführt. Bregenz hatte einen eigenen Scharfrichter, der für Folter, Körperstrafen und Hinrichtungen zuständig war. Die Stadt verfügte über mehrere Richtstätten. Die Wahl der Richtstätte hing vom Vergehen und der sozialen Stellung der verurteilten Person ab. Die damalige Rechtsprechung unterschied dabei zwischen dem „ehrenhaften“ und „unehrenhaften“ Tod.
Halloween-Führung
31. Oktober 2026, 16 Uhr
Martinsturm, Martinsgasse 3b
Eintritt: 5 Euro / Führung: kostenlos
Anmeldung: bregenz.gv.at/halloween






