Ja zur Jagd auf den Birkhahn
Bezirkshauptmannschaft Bludenz will zeitweise Bejagung von Birkhähnen erlauben
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Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz beabsichtigt, in den Jahren 2026/2027 und 2027/2028 die „zeitweise Bejagung von Birkhähnen in Teilbereichen des Verwaltungsbezirkes Bludenz“ zuzulassen.
Das berichtet die NEUE Vorarlberger Tageszeitung in ihrer Dienstagausgabe. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt derzeit auf. Stellungnahmen können noch bis 4. Mai bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden. Im exakten Wortlaut heißt es: „Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz beabsichtigt, auf der Rechtsgrundlage des § 36 des Jagdgesetzes iVm den §§ 27a Abs 2 lit f der Jagdverordnung die folgende Verordnung über die Zulassung der zeitweisen Bejagung von Birkwild in Teilbereichen des Verwaltungsbezirkes Bludenz zu erlassen.“
Insgesamt 124 Birkhähne
Konkret ist laut NEUE vorgesehen, dass jeweils ein Birkhahn pro definiertem Jagdgebiet erlegt werden darf. Insgesamt ergibt sich daraus eine Abschussfreigabe von 124 Tieren. Die Jagd soll ausschließlich zwischen 11. Mai und 31. Mai stattfinden.
Die Entnahme, wie in der Behördensprache das Töten genannt wird, ist an klare Bedingungen geknüpft. So dürfen nur männliche Tiere bejagt werden, „ranghöchste Birkhahnen am Balzplatz dürfen nicht erlegt werden“. Zudem ist die Jagd nur unter Aufsicht eines Jagdschutzorgans erlaubt.
Stabile Bestände
Die Vorarlberger Jägerschaft stützt den Antrag auf langjährige Erhebungen. Seit dem Jahr 2000 wird das Birkwild landesweit beobachtet. Demnach zeigen jüngste Auswertungen „in allen Regionen Vorarlbergs stabile bis leicht positive Bestände“.
Das Birkwild bevorzugt aufgelockerte Wälder und die Krummholzzone an der oberen Waldgrenze. Es gehört zu den Wald- und Rauhfußhühnern. Auffallend sind beim Hahn die „roten Rosen” über den Augen (Seher). Der Birkhahn ist etwa so groß wie ein normales Haushuhn. (red)








