Landesregierung setzt Maßnahmen

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    Die Führerscheinprüfungen sollen reformiert werden. 

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Symbolfoto: Unsplash

Mit einem Maßnahmenpaket will die Landesregierung einerseits Verbesserungen umsetzen, andererseits dafür sorgen, dass auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl an Fahrprüferinnen und Fahrprüfer zur Verfügung steht.

 

Das Führerscheingesetz (FSG) ist grundsätzlich Kompetenz des Bundes, das Land ist mit der Durchführung beauftragt. „Über die rechtlichen Fragen hinaus, die von den zuständigen Stellen zu prüfen sind, kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstadthalter Christof Bitschi nun Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der praktischen Führerscheinprüfungen an. Das Maßnahmenpaket umfasst fünf Punkte:

 

• Die Anzahl der monatlichen Prüfungen pro Prüferin oder Prüfer wird auf 40 Prüfungen gedeckelt. Eine Fahrprüfer:in erhält für eine etwa 30-minütige Fahrprüfung brutto 51 Euros, Anfahrtskosten und Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung (Dokumentation) der Prüfungen sowie die verpflichtenden Weiterbildungen werden nicht gesondert abgegolten.

• Landesbedienstete dürfen in ihrer Freizeit nur noch durchschnittlich maximal zwei Tage pro Monat Fahrprüfungen abnehmen.

• Für die regelmäßigen Audits der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer werden bis auf weiteres nur noch Auditorinnen und Auditoren aus anderen Bundesländern eingesetzt.

• Auch in der Prüfungskommission für neue Fahrprüferinnen und Fahrprüfer wird bis auf weiteres ein Mitglied aus einem anderen Bundesland vertreten sein.

•         Künftig erfolgt die Suche nach Fahrprüferinnen und Fahrprüfern über eine öffentliche Ausschreibung, um Transparenz zu erhöhen und neue Prüfende zu gewinnen. (pd)

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Seriöse Arbeit bei der Tunnelspinne? Im ORF-Interview vom 26.08.2025 behauptet Landestatthalter Bitschi, die Tunnelgegner würden immer wieder Behauptungen in den Raum stellen, um das Stadttunnel-Projekt auch zu verzögern. Dass die Einwendungen und Hinweise auf schwere Mängel der Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und einzelner Privatpersonen zum Stadttunnel jedoch Hand und Fuß haben, hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2019 in seiner Entscheidung BVwG W193 2114926-1 festgehalten: „Im Verfahren musste festgestellt werden, dass die Projektunterlagen in den Fachbereichen "Luftschadstoffe und Klima", "Lärm" und "Verkehr" und darauf aufbauend "Humanmedizin" schwere Mängel aufwiesen, sodass weitere Projektunterlagen notwendig wurden.“ Fakt ist somit, dass die Öffentlichkeit und von Enteignung bedrohte Personen bei diesem Projekt genau hinschauen müssen, damit seriös, also gesetzeskonform, gearbeitet wird. Fakt ist auch, dass es die schweren Mängel und das Nichteinhalten von Auflagen oder Gesetzen sind, die das Projekt immer wieder verzögern. Das belegt auch der aktuelle Baustopp an der Felsenau. Die Tunnelgegnerinnen und Tunnelgegner verstehen unter seriöser Arbeit offensichtlich etwas anderes als die Personen, die das Projekt vorantreiben und verantworten. Dass sie deshalb die Arbeiten an der Tunnelspinne genau beobachten, dient allen Menschen, die wollen, dass tatsächlich seriös gearbeitet wird und Gesetze eingehalten werden.
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