Landesregierung setzt Maßnahmen
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Mit einem Maßnahmenpaket will die Landesregierung einerseits Verbesserungen umsetzen, andererseits dafür sorgen, dass auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl an Fahrprüferinnen und Fahrprüfer zur Verfügung steht.
Das Führerscheingesetz (FSG) ist grundsätzlich Kompetenz des Bundes, das Land ist mit der Durchführung beauftragt. „Über die rechtlichen Fragen hinaus, die von den zuständigen Stellen zu prüfen sind, kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstadthalter Christof Bitschi nun Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der praktischen Führerscheinprüfungen an. Das Maßnahmenpaket umfasst fünf Punkte:
• Die Anzahl der monatlichen Prüfungen pro Prüferin oder Prüfer wird auf 40 Prüfungen gedeckelt. Eine Fahrprüfer:in erhält für eine etwa 30-minütige Fahrprüfung brutto 51 Euros, Anfahrtskosten und Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung (Dokumentation) der Prüfungen sowie die verpflichtenden Weiterbildungen werden nicht gesondert abgegolten.
• Landesbedienstete dürfen in ihrer Freizeit nur noch durchschnittlich maximal zwei Tage pro Monat Fahrprüfungen abnehmen.
• Für die regelmäßigen Audits der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer werden bis auf weiteres nur noch Auditorinnen und Auditoren aus anderen Bundesländern eingesetzt.
• Auch in der Prüfungskommission für neue Fahrprüferinnen und Fahrprüfer wird bis auf weiteres ein Mitglied aus einem anderen Bundesland vertreten sein.
• Künftig erfolgt die Suche nach Fahrprüferinnen und Fahrprüfern über eine öffentliche Ausschreibung, um Transparenz zu erhöhen und neue Prüfende zu gewinnen. (pd)