Neue Richtlinie - Heizungstausch

Förderungen fallen deutlich geringer aus als bisher

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    Eine neue Richtlinie regelt den Heizungstausch.

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Foto: unsplash

Die Landesregierung hat neue Richtlinien zum Heizungstausch im Bestand beschlossen.

 

Im Rahmen der Richtlinie „Heizungstausch 2026“ werden Holzheizungen, Hausanschlüsse an Nahwärmesysteme sowie elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen unterstützt. Rund 3,6 Millionen Euro werden dafür zur Verfügung gestellt.


In Vorarlberg sind derzeit noch rund 23.000 Öl- und zirka 36.000 Gasheizungen installiert. Mit der Förderung soll weiterhin ein finanzieller Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erfolgen. Allerdings fallen die Förderungen ab kommendem Jahr deutlich geringer aus, als in den Jahren zuvor. Die Basisförderung in Höhe von 2.000 Euro für Eigenheime beziehungsweise 1.000 Euro pro Gebäude bei Mehrwohnungshäusern bleibt unverändert. Der „Ölbonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme“ beträgt 1.000 Euro bei Eigenheimen und 2.000 Euro bei Mehrwohnungshäusern. Die Maximalförderung der Richtlinie Heizungstausch in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt somit 3.000 Euro. Bei Mehrwohnungshäusern ist die Förderung von der Anzahl der versorgten Wohnungen abhängig. Die Richtlinie tritt Anfang 2026 in Kraft und soll wie im Vorjahr für ein Jahr beschlossen werden.


Neubau ohne Förderungen

Im Neubau ist die Wahl des Heizsystems geregelt. Gemäß erneuerbarem Wärme Gesetz (EWG) dürfen ausschließlich Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden. Die Förderung für Heizanlagen im Neubau ist deshalb nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/energiefoerderungen abrufbar. (pd)

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