Wohnbauförderung in Vorarlberg

Ab 1. Juli 2025 gelten neue Richtlinien

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    „Vorarlberger Wohnbauförderung nachhaltig sichern und attraktiv halten - Anpassungen der Förderungsrichtlinien zum 1. Juli 2025.“

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Foto: hrant-khachatryan

Mit 1. Juli 2025 treten in Vorarlberg neue Richtlinien für die Wohnbauförderung in Kraft. Ziel ist es, das Fördermodell angesichts sinkender Zinsen und veränderter Finanzlage nachhaltig abzusichern – und gleichzeitig für Häuslebauer attraktiv zu halten.

Landeshauptmann Markus Wallner und Wohnbaulandesrat Marco Tittler betonen: Trotz Anpassungen bleibt Vorarlbergs Wohnbauförderung eine der besten in Österreich.


Künftig gibt es wieder gestaffelte Basisförderungen:

30.000 € für Eigenheime

40.000 € für Reihenhäuser

50.000 € für Eigentumswohnungen

Dazu kommen Zuschläge – etwa 15.000 € pro Kind oder 10.000 € beim erstmaligen Eigentumserwerb.

Wohnhaussanierung
Auch im Bereich Wohnhaussanierung werden Fördersätze und Kreditzinsen angepasst. Neu ist: Künftig erfolgen alle Förderungen in Form zinsgünstiger, rückzahlbarer Darlehen. Die Einmalzuschüsse bleiben nur in wenigen Bereichen (zum Beispiel Sanierungsberatung) bestehen.

Auslauf der KIM-Verordnung
Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung wird der Zugang zu Krediten wieder erleichtert – deshalb entfallen ab Juli auch die Eigenmittelersatzdarlehen. Für bereits gestartete Projekte gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2025.

Zinsen
Aufgrund der sich entschärfenden Zinssituation am Kapitalmarkt können auch die Zinsen beim Landesdarlehen wieder etwas angehoben werden. Dabei bleibt aber der Einstiegszinssatz für Neubauförderdarlehen mit 1 Prozent immer noch deutlich unter dem Marktzins.

Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe bleibt unverändert bestehen. Sie hilft jenen, die sich Wohnen sonst nicht leisten könnten – für 2025 sind 40 Millionen Euro budgetiert.

Fazit: Vorarlbergs Wohnbauförderung wird zukunftssicher gemacht, bleibt aber weiter besonders familien- und bauherrnfreundlich.

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