Neues „Walgauer Forscherhüsle“

Neuer Standort mit MINT-Fokus liegt nun für Walgau-Pendler am Weg

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    Im neuen Forscherhüsle finden Kinder viel Platz für die persönliche Entwicklung.

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Foto: Gerstgrasser

Das „Walgauer Forscherhüsle“ ist die überbetriebliche Kleinkindbetreuungseinrichtung der Gerstgrasser Steuerberatung in Kooperation mit der Wirtschaft im Walgau. Im Juli hat die Einrichtung einen neuen, größeren Standort in Gais/Bludesch bezogen.

Mit dem neuen Standort des Walgauer Forscherhüsle in der Bludescher Parzelle Gais (Am Bühel 4) liegt die Kleinkindbetreuung nun direkt auf dem Weg vieler Pendler in die Walgaugemeinden. Das Angebot richtet sich vorrangig an Mitarbeiter von Unternehmen im Walgau. Auch Eltern, die keinen Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung bekommen haben, können ihr Kind zu den üblichen Elterntarifen im Forscherhüsle anmelden. Aktuell sind noch Plätze verfügbar.

Ganztägige Betreuung
Das Forscherhüsle bietet eine ganztägige Betreuung von Montag bis Freitag zwischen 6.30 und 18 Uhr. Der pädagogische Fokus liegt auf der frühkindlichen Förderung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT). Ergänzt wird das Konzept durch naturpädagogische Elemente, kreative Thementage und eine hohe Betreuungsintensität. Eine Betreuungsperson kümmert sich um jeweils drei Kinder. Damit liegt das Betreuungsverhältnis deutlich über dem üblichen Durchschnitt in öffentlichen Einrichtungen.

Der bisherige Standort im Postgebäude in Schlins war von Beginn an nur als Provisorium vorgesehen. Er wird nun durch den leerstehenden Kindergarten in Gais ersetzt. Ab Herbst 2026 wird das Angebot um eine Krabbelgruppe für Kinder ab zehn Monaten erweitert. (pd)

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Seriöse Arbeit bei der Tunnelspinne? Im ORF-Interview vom 26.08.2025 behauptet Landestatthalter Bitschi, die Tunnelgegner würden immer wieder Behauptungen in den Raum stellen, um das Stadttunnel-Projekt auch zu verzögern. Dass die Einwendungen und Hinweise auf schwere Mängel der Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und einzelner Privatpersonen zum Stadttunnel jedoch Hand und Fuß haben, hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2019 in seiner Entscheidung BVwG W193 2114926-1 festgehalten: „Im Verfahren musste festgestellt werden, dass die Projektunterlagen in den Fachbereichen "Luftschadstoffe und Klima", "Lärm" und "Verkehr" und darauf aufbauend "Humanmedizin" schwere Mängel aufwiesen, sodass weitere Projektunterlagen notwendig wurden.“ Fakt ist somit, dass die Öffentlichkeit und von Enteignung bedrohte Personen bei diesem Projekt genau hinschauen müssen, damit seriös, also gesetzeskonform, gearbeitet wird. Fakt ist auch, dass es die schweren Mängel und das Nichteinhalten von Auflagen oder Gesetzen sind, die das Projekt immer wieder verzögern. Das belegt auch der aktuelle Baustopp an der Felsenau. Die Tunnelgegnerinnen und Tunnelgegner verstehen unter seriöser Arbeit offensichtlich etwas anderes als die Personen, die das Projekt vorantreiben und verantworten. Dass sie deshalb die Arbeiten an der Tunnelspinne genau beobachten, dient allen Menschen, die wollen, dass tatsächlich seriös gearbeitet wird und Gesetze eingehalten werden.
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