Bludenz besteuert Zweitwohnsitze

Stadtvertretung beschloss Einführung einer Leerstandsabgabe ab kommendem Jahr

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    Die Bludenzer Stadtvertretung beschloss die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe.


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Foto: Stadt Bludenz

Die Stadt Bludenz führt eine Zweitwohnungsabgabe ein. Ziel ist es, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen und zusätzlichen Wohnraum für Menschen zu schaffen, die dauerhaft in Bludenz leben möchten. Basis für die Entscheidung ist das vom Land beschlossene Zweitwohnungsabgabegesetz. Nicht von allen Parteien wird dies gutgeheißen.


In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Wohnungen zunehmend als Ferienwohnungen oder reine Wertanlagen genutzt werden. Besonders Wohnungen im Besitz von Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich haben, stehen oftmals über weite Teile des Jahres leer und werden nur wenige Wochen genutzt. Gleichzeitig wird leistbarer Wohnraum für junge Menschen, Familien und Arbeitnehmer immer knapper.


Wohnraum aktivieren

Mit der Zweitwohnungsabgabe setzt die Stadt einen Anreiz, Wohnungen entweder dauerhaft zu bewohnen, zu vermieten oder leerstehende Objekte wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit soll vorhandener Wohnraum aktiviert werden, bevor neue Flächen verbaut werden müssen.


„Wohnraum ist ein knappes Gut. Unser Ziel ist es, bestehende Wohnungen stärker dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und damit den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren“, betont die Stadt. Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Pakets gegen Wohnungsleerstand. Sie richtet sich nicht gegen Menschen, die aus beruflichen, familiären oder anderen nachvollziehbaren Gründen einen Nebenwohnsitz benötigen. Für zahlreiche Fälle sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen vor. Bevor es aber so weit ist, müssen in Bludenz 1.342 Zweitwohnsitze oder Leerstände überprüft werden. 


FPÖ und Neos dagegen

Kritik kommt indessen von den Neos und der FPÖ. Beide haben in der Stadtvertretung der Verordnung nicht zugestimmt. Befürchtet wird ein hoher Verwaltungsaufwand bei geringem Ertrag. Dies würden Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen. Die Stadt wiederum rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von 150.000 bis 200.000 Euro pro Jahr. (red)


Info:

Wer ist betroffen? 

• Wohnungen, die über mehr als die Hälfte des Jahres keinen Hauptwohnsitz aufweisen und nicht unter gesetzliche Ausnahmen fallen. Die Abgabe beträgt 9,87 Euro je Quadratmeter. 


Beispiele gesetzlich geregelter Ausnahmen: 

• Gewerbliche Vermietung an Gäste

• Bestimmte Ausbildungs- und Berufswohnsitze

• Pflege- und Betreuungssituationen

• Geplanter Start: 2026, erste Vorschreibungen ab 2027