Nüziders beschließt Anpassungen für Haushalte

Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Foto: unsplash


Die Gemeindevertretung Nüziders hat Anpassungen der Wasserbezugsgebühren-, Kanalgebühren- und Abfallgebührenverordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt der Anpassungen betrifft Haushalte mit einer 24-Stunden-Betreuung.
Bislang war in den Gebührenverordnungen nicht ausdrücklich geregelt, wie Betreuungspersonen, die sich im Rahmen einer solchen Betreuung abwechseln, bei der Berechnung der Haushaltsgröße berücksichtigt werden. Da sich in der Regel jeweils nur eine Betreuungsperson gleichzeitig im Haushalt aufhält, werden die beiden wechselweise tätigen Betreuungspersonen künftig gemeinsam als eine Person gezählt. Diese Regelung wird sowohl in der Wasserbezugsgebührenverordnung als auch in der Kanalgebührenverordnung verankert. Die Änderungen betreffen ausschließlich jene Gebühren, die pauschaliert auf Basis der Haushaltsgröße berechnet werden. Bei verbrauchsabhängigen Wasserbezugs- und Kanalgebühren ergeben sich keine Änderungen. Auch die Grundgebühr der Abfallgebührenverordnung wurde entsprechend angepasst. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises über die bestehende 24-Stunden-Betreuung.
Neben der Regelung für Haushalte mit 24-Stunden-Betreuung wird künftig ausdrücklich festgehalten, dass Personen mit Wohnsitz in Nüziders, die für eine Schul- oder Hochschulausbildung einen weiteren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde begründen, bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung bei der Ermittlung der Haushaltsgröße berücksichtigt werden. 
Die Änderungen wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9.7. einstimmig beschlossen. (pd)