Sagenhaftes Dornbirn

Alte Geschichten, die in der Stadt bis heute weiterleben

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    Auf dem Dornbirner Staufen soll bis heute noch der „Stoufo-Schwizer“ spuken. 

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Foto: Jürgen Kostelac

Dornbirn ist nicht nur bekannt für Natur und Innovation – die Stadt birgt auch zahlreiche Sagen, die bis heute erzählt werden.

Zu den bekanntesten gehört die Geschichte vom Haldenbock, einem Wesen ,halb Zwerg, halb Kobold, daß einst in den Hügeln bei Oberdorf gelebt haben soll. Es soll dabei einem Hirten seine Schafe geraubt und verschleppt haben. Der Schäfer folgte den Spuren bis zu einem unterirdischen Gang. Dort begegnete ihm ein kleines Männlein mit leuchtenden Augen – der Haldenbock. Der Mann wurde verletzt, doch überlebte. Erst am Neujahrsmorgen, als er den Ort erneut betrat, heilte die Wunde wie durch ein Wunder. War es ein Fluch oder ein Schutzgeist? Die Meinungen gehen auseinander. Eine andere Legende erzählt vom Stoufo-Schwizer, einem unehrlichen Hirten, der einst sein Vieh absichtlich auf fremde Weiden trieb. Für seine Taten wurde er verflucht und irrt seither rastlos durch die Hänge am Staufen. Wanderer berichten von seltsamen Geräuschen in der Dämmerung und Tierherden, die sich wie von Geisterhand bewegen.
Auch Schatzgeschichten fehlen nicht: Im Schlossguggerhaus soll während der Franzosenkriege Silber versteckt worden sein – verschwunden ist es bis heute. Eine stille, aber eindrucksvolle Sage berichtet vom Spinnerlein, das einem mitfühlenden Jungen als Dank einen geheimen Silberschatz zeigte.
Besonders berührend ist die Erzählung aus dem Hatlerdorf: Nur eine alte Frau und ihre Ziege „Hattel“ überlebten die Pest 1628 – eine Geschichte, die dem Stadtteil seinen Namen gegeben haben soll.

Diese Sagen zeigen somit eindrucksvoll auf, dass auch das moderne Dornbirn noch Geheimnisse hat. (mm)

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Seriöse Arbeit bei der Tunnelspinne? Im ORF-Interview vom 26.08.2025 behauptet Landestatthalter Bitschi, die Tunnelgegner würden immer wieder Behauptungen in den Raum stellen, um das Stadttunnel-Projekt auch zu verzögern. Dass die Einwendungen und Hinweise auf schwere Mängel der Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und einzelner Privatpersonen zum Stadttunnel jedoch Hand und Fuß haben, hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2019 in seiner Entscheidung BVwG W193 2114926-1 festgehalten: „Im Verfahren musste festgestellt werden, dass die Projektunterlagen in den Fachbereichen "Luftschadstoffe und Klima", "Lärm" und "Verkehr" und darauf aufbauend "Humanmedizin" schwere Mängel aufwiesen, sodass weitere Projektunterlagen notwendig wurden.“ Fakt ist somit, dass die Öffentlichkeit und von Enteignung bedrohte Personen bei diesem Projekt genau hinschauen müssen, damit seriös, also gesetzeskonform, gearbeitet wird. Fakt ist auch, dass es die schweren Mängel und das Nichteinhalten von Auflagen oder Gesetzen sind, die das Projekt immer wieder verzögern. Das belegt auch der aktuelle Baustopp an der Felsenau. Die Tunnelgegnerinnen und Tunnelgegner verstehen unter seriöser Arbeit offensichtlich etwas anderes als die Personen, die das Projekt vorantreiben und verantworten. Dass sie deshalb die Arbeiten an der Tunnelspinne genau beobachten, dient allen Menschen, die wollen, dass tatsächlich seriös gearbeitet wird und Gesetze eingehalten werden.
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