Tschann erneut im Visier der Staatsanwaltschaft

  • Bildtitel

    Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann.

    Button

Foto: Stadt Bludenz

Karin Dragosits, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigte gegenüber mehreren Medien, dass es erneut Ermittlungen gegen Bürgermeister Simon Tschann gibt. 


Es handele sich um eine Baurechtsangelegenheit und es gehe um Paragraf 302 des Strafgesetzbuches, also um Amtsmissbrauch. Nähere Details werden jedoch nicht bekanntgegeben. Es gilt die Unschuldsvermutung. 


Urteil nicht rechtskräftig

Im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in der Bludenzer Fohrenburgstraße wurde der Stadtchef in einem „Wiederholungsprozess“ im Februar 2026 erstinstanzlich wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Sowohl Tschann als auch die Staatsanwaltschaft kündigten Rechtsmittel an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Tschann soll laut Anklage 2021 als Baubehörde erster Instanz eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt haben, obwohl nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren. (red)