Urteil gegen Tschann aufgehoben
Prozess gegen Bludenzer Bürgermeister muss neu aufgerollt werden
Foto: Hartinger
Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag das erstinstanzliche Urteil gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann aufgehoben. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt wurde der Bürgermeister freigesprochen.
Zurück zum Start heißt es in der Causa Simon Tschann. Der Bludenzer Bürgermeister wurde im vergangenen Dezember wegen Amtsmissbrauch und falscher Beurkundung zu elf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 51.000 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt. Tschann ging in die Berufung. Am Dienstag hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil nun auf. Auch vom Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt wurde der Bürgermeister freigesprochen. Der Bürgermeister habe bei dem Baubescheid in seinem Ermessensspielraum als Amtsinhaber gehandelt, hieß es in der Begründung des OGH. Zudem habe das Landesgericht in seinem Urteil nicht konkret festgestellt, welche Befugnisse Tschann am Ende missbraucht haben soll. Vorgeworfen wurde dem Amtsinhaber, dass er bei einem Bauprojekt in der Bludenzer Fohrenburgstraße im Jahr 2021 rechtswidrig gehandelt hat. So soll er etwa die Baugenehmigung trotz einer negativen Stellungnahme der Behörde erteilt haben. Tschann argumentierte auch vor dem OGH damit, dass er den Bescheid nicht gelesen, geschweige denn, ihn prüfen konnte. Er habe sich vielmehr auf seine Mitarbeiter verlassen.
Bürgermeister erleichtert
Die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Amtsmissbrauch handelt, muss damit neuerlich am Landesgericht Feldkirch geklärt werden. Der Bürgermeister zeigte sich wegen des Freispruchs und der Aufhebung des bisherigen Urteils durch den Obersten Gerichtshof erleichtert.
„Jetzt heißt es, zurück an den Start. Bei der neuen Verhandlung werden wir zeigen, dass das Team der Stadt Bludenz und ich nach bestem Wissen, Gewissen und im Interesse der Stadt Bludenz gehandelt haben“, wird der Bürgermeister in einer Aussendung der Stadt Bludenz zitiert. (red)







