Ab Jänner fallen Kosten für Krankentransporte an
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Mit Jänner 2026 fallen für planbare Krankentransporte Kosten an. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) reagiert damit auf den anhaltenden Anstieg der Krankentransporte in den vergangenen Jahren.
Krankentransporte sind Teil der medizinischen Versorgung und sollen dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch notwendig sind. Um die Dienste nachhaltig gewährleisten zu können, müssen die Kosten eingedämmt werden. Seit Jänner 2026 wird die ÖGK deshalb für planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass (etwa regelmäßige, planbare Fahrten zu Therapien) eine Kostenbeteiligung einheben.
Für Krankenbeförderungen ohne sanitätsdienstliche Begleitung – beispielsweise mit Taxi oder Fahrtendienst – wird ein Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (7,55 Euro) eingehoben. Bei Krankentransporten mit sanitätsdienstlicher Betreuung, etwa bei liegendem Transport oder im Tragsessel, beträgt der Kostenanteil die doppelte Rezeptgebühr (15,10 Euro). Die Einhebung erfolgt gesammelt und beginnt im Jänner.
Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten. Ebenso ausgenommen von der Kostenbeteiligung bleiben Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie Patienten, die regelmäßig zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien fahren. Zusätzlich gilt eine jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten. (pd)







