Baustopp ist gerechtfertigt
Aus welchen Quellen Hr. Gorbach aus Frastanz im Leserbrief vom 18.9.25 seine Informationen bezieht ist mir nicht bekannt – aber ich bin über den Inhalt überrascht.
Aus den Akten, die die Bürgerinitiative stattTunnel einsehen konnte war folgendes zu lesen:
„…aus hochbautechnischer Sicht stellen die beschriebenen Ausführungsänderungen wesentliche Abweichungen vom genehmigten Projekt dar.“
„…derzeitigen Unterlagen zeigen, dass die geänderten Bauausführungen maßgebliche Änderungen auf den Wirkfaktor Lärm in der Bauphase und damit Auswirkungen für die betroffenen Anrainer ergeben können.“
„…durchgeführten Ortsaugenschein ergeben sich im Zusammenhang der Baustelleneinrichtung am Standort „Felsenau“ verschiedene Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt.“ Z.B. Erhöhung der Lagermenge des Dieseltreibstoffes von 5000 auf 20.000 l, etc.
Dies sind nur einige wenige Ungereimtheiten, die von der UVP-Behörde geprüft werden. Dabei geht es nicht um „gute“ oder „böse“ Kräne oder ob „ein“ Container mehr oder weniger steht, sondern dass die Betreiber Änderungen durchführen, die nicht genehmigt worden sind.
Es stimmt, dass die Betroffenen ein Anrecht auf eine Verkehrsentlastung haben, aber der Stadttunnel bringt nach Tosters, Frastanz, Walgau, Rheintal und Liechtenstein Mehrverkehr und auch dort gibt es Anrainer, die ein Anrecht auf eine Verkehrsentlastung haben.
Friederike Egle, Bürgerinitiative „stattTunnel“