Bescheid zum Gemeindegut Altenstadt
Stadt Feldkirch will weitere rechtliche Schritte prüfen
Foto: Nadine Jochum
Mit dem Bescheid der Vorarlberger Landesregierung ist der Streit zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt um ein Kapitel reicher.
Vergangene Woche wurde der Stadt Feldkirch der Bescheid der Vorarlberger Landesregierung zum Gemeindegut Altenstadt übermittelt. Die Vorarlberger Landesregierung beurteilt die Vorgänge rund um die sogenannte Hauptteilung im Jahr 1960 demnach als „verfassungskonforme Hauptteilung“.
Damit will sich die Stadt Feldkirch aber nicht zufrieden geben. Sie will den umfangreichen Bescheid mit insgesamt 77 Seiten nun eingehend rechtlich prüfen. Auffällig sei insbesondere, dass sich die ausführliche Begründung nicht mit der einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Frage der Hauptteilung auseinandersetze.
In einem wesentlichen Punkt folgt der Bescheid hingegen der Argumentation der Stadt Feldkirch. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse am Gemeindegut von Altenstadt seit der Vereinigung im Jahr 1925 kommt auch die Vorarlberger Landesregierung zum Ergebnis, dass die Stadt Feldkirch im Jahr 1960 Eigentümerin des Gemeindeguts von Altenstadt war.
Damit wird zugleich festgehalten, dass sich das Gemeindegut vor der Hauptteilung im Jahr 1960 nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Nutzungsberechtigten befand. Die von der Agrargemeinschaft vertretene Rechtsauffassung, wonach das Gemeindegut bereits vor der Hauptteilung in ihrem Eigentum gestanden habe, wird damit nicht bestätigt.
Mögliche Beschwerde
Die Stadt Feldkirch erwägt weitere rechtliche Schritte. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 21. September über das Einbringen einer Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht beraten. (pd)






