Koblacher sagen "Nein" zu Rhesi

Vorliegende Variante des Hochwasserschutzprojektes wurde von der Gemeindevertretung abgelehnt

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    So soll die Rheinaufweitung in Zukunft aussehen.

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Foto: IRR

Die Gemeindevertretung Koblach hat in der vergangenen Woche in einem Grundsatzbeschluss gegen die Planungen des Hochwasserschutzprojektes Rhesi gestimmt.

Das internationale Hochwasserschutzprojekt Rhesi sieht vor, die Rheindämme von Feldkirch bis zur Mündung in den Bodensee so auszubauen, dass sie einem 300-jährigen Hochwasser standhalten. Bei Koblach soll der Alpenrhein künftig auf bis zu 400 Meter verbreitert und aus seinem starren Flussbett befreit werden. Dafür wäre eine rund zwei Kilometer lange Rückverlegung des Damms ins Hinterland notwendig. Landwirtschaftlich genutzte Flächen würden dabei zu Flussraum, und genau das ist in Koblach der Knackpunkt. In der Abstimmung entfielen je zwölf Stimmen auf Befürworter und Gegner, was formal zu einer Ablehnung führte.

Kritik kommt allerdings weniger am Hochwasserschutz an sich auf – dieser gilt auch als notwendig –, sondern an der Dimension der geplanten Verbreiterung und an offenen Fragen. Genannt werden insbesondere die Qualität der Ersatzflächen für die Landwirtschaft, mögliche Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie Folgen für betroffene Grundeigentümer.

Trotz des Koblacher Beschlusses soll das Bewilligungsverfahren wie geplant fortgesetzt und das Projekt noch heuer eingereicht werden. Landeshauptmann Markus Wallner erklärte, das Abstimmungsergebnis habe keinen Einfluss auf den Zeitplan von Rhesi. Seitens der Internationalen Rheinregulierung werden nun mehrere Optionen geprüft, darunter eine Umplanung des Projekts oder im äußersten Fall eine gerichtliche Enteignung. Zusätzlich wurde nach der Sitzung eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht. Einem Gemeindevertreter wird Befangenheit vorgeworfen.


Die laufende Prüfung kann einige Wochen dauern und hat potenziell weitreichende Folgen: Wird keine Befangenheit festgestellt, bleibt der ablehnende Beschluss aufrecht. Andernfalls müsste die Entscheidung der Gemeindevertretung aufgehoben werden. (pd/mm)

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