„Ich bin erleichtert“

Urteil gegen Bürgermeister Simon Tschann - Entscheidung liegt beim OGH

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    Bürgermeister Simon Tschann fühlt sich bestätigt.

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Foto: Stadt Bludenz

Der Prozess gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann könnte wegen eines Formalfehlers wiederholt werden.


Ende 2024 ist Simon Tschann am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt in erster Instanz zu einer bedingten Haftstrafe von elf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt worden. Tschann habe 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt, obwohl dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren – und er sich dessen bewusst gewesen sei. 


Neuer Prozess möglich

Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung wegen zu geringer Strafbemessung angemeldet. Die Causa ging zur weiteren Beurteilung an den Obersten Gerichtshof (OGH). Nun steht der Amtsmissbrauch-Prozess möglicherweise vor einer Neuauflage. 


Die Generalprokuratur, die die höchste Staatsanwaltschaft der Republik ist und den OGH berät, hat empfohlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung von Tschann gegen seinen Schuldspruch Folge zu leisten, weil sie in ihrer Überprüfung einen Formalfehler im Urteil dahingehend feststellt, dass das Landesgericht Feldkirch nicht explizit ermittelt habe, welche konkrete Befugnis Tschann missbraucht haben soll. Die weitere Entscheidung liegt nun beim OGH. Der Bürgermeister meldete nach dem Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Trotz der nicht rechtskräftigen Verurteilung blieb Tschann im Amt, trat bei der Bürgermeisterwahl an und wurde im ersten Wahlgang als Stadtoberhaupt bestätigt. Sollte der OGH auf Empfehlung der Generalprokuratur das Urteil aufheben, würde am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden. (red)


„Ich war stets – auch heute noch – überzeugt, dass die Stadt und ich persönlich korrekt gehandelt haben. Dass nun die Generalprokuratur ebenfalls der Auffassung ist, dass das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, bestärkt mich sehr. Ich bin erleichtert und hoffe, dass sich auch der OGH dieser Empfehlung anschließt.“ Simon Tschann Bürgermeister

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