Nenzing droht Wahlwiederholung

Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich im Herbst mit der „Causa Schallert“

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    In Nenzing müssen die Bürger möglicherweise noch einmal zur Wahlurne antreten. 

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Foto: Steurer

Bei der Gemeindewahl am 16. März durfte der Nenzinger Johannes Schallert auf der Liste „Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie“ nicht in seiner Heimatgemeinde kandidieren. Das könnte nun Folgen haben.

Bei der Gemeindewahlbehörde wurde noch vor dem Urnengang im März dieses Jahres die Liste von Johannes Schallert zurückgewiesen. Als Grund wurden „„schwere formale Mängel“ genannt, weil die notwendigen Unterstützungserklärungen nicht korrekt eingereicht wurden. Er durfte deshalb auch nicht als Bürgermeisterkandidat antreten. Der Jurist vermisste daraufhin konkrete Verbesserungsvorschläge, was er in seiner Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof als böswilliges Verhalten einordnete. Deshalb seien die Wahlen als rechtswidrig aufzuheben, so sein Argument. Immer wieder machte Schallert als „rebellischer“ Gemeindeverteter von sich reden.
Nun liegt es an den Zuständigen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Wien, ob sie der Anfechtung stattgeben. Darüber wird in den kommenden Wochen – neben rund 100 anderen Themen – entschieden. Sollte der Verfassungsgerichtshof der Anfechtung stattgeben, werden die Nenzinger erneut zur Wahlurne schreiten müssen. (red)

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