Neue EU-Richtlinie

Energieeffizienz verbessern

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    Gemeindevertreter informierten sich über die neuen rechtlichen Vorgaben.

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Foto: Land Vorarlberg

Landesrat Daniel Allgäuer hat in den vergangenen Tagen die Vertreter der Gemeinden über die neuen Vorgaben informiert.

 

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU sieht vor, dass der Gesamtendenergieverbrauch öffentlicher Einrichtungen gegenüber dem Basisjahr 2021 um jährlich 1,9 Prozent gesenkt werden muss. Zudem müssen jährlich 3 Prozent der Fläche von beheizten und/oder gekühlten Gebäuden und noch nicht sanierten Gebäuden saniert werden.


„Gerade die 49 e5-Gemeinden, die sich schon viele Jahre als Vorreiter engagiert haben, haben bereits einen hohen Standard bei der Energiebuchhaltung“, führt der Landesrat aus, „sie haben damit eine gute Ausgangssituation bei der Datenerfassung und dem Gebäude-
inventar.


Das Gebäudeinventar muss von allen Gemeinden bis Mitte Oktober erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für alle Gemeinden das Sanierungsziel. Die Regelungen zur Energieeinsparung treten gestaffelt nach Gemeindegröße in Kraft. Für das Land Vorarlberg und die Stadt Dornbirn ab 11. Oktober 2025. Für Kommunen von 5.000 bis 50.000 Einwohnern treten die Regelungen mit Jahresbeginn 2027 in Kraft, für Gemeinden bis 5.000 Einwohner Anfang 2030. (pd)


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Baustopp ist gerechtfertigt Aus welchen Quellen Hr. Gorbach aus Frastanz im Leserbrief vom 18.9.25 seine Informationen bezieht ist mir nicht bekannt – aber ich bin über den Inhalt überrascht. Aus den Akten, die die Bürgerinitiative stattTunnel einsehen konnte war folgendes zu lesen: „…aus hochbautechnischer Sicht stellen die beschriebenen Ausführungsänderungen wesentliche Abweichungen vom genehmigten Projekt dar.“ „…derzeitigen Unterlagen zeigen, dass die geänderten Bauausführungen maßgebliche Änderungen auf den Wirkfaktor Lärm in der Bauphase und damit Auswirkungen für die betroffenen Anrainer ergeben können.“ „…durchgeführten Ortsaugenschein ergeben sich im Zusammenhang der Baustelleneinrichtung am Standort „Felsenau“ verschiedene Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt.“ Z.B. Erhöhung der Lagermenge des Dieseltreibstoffes von 5000 auf 20.000 l, etc. Dies sind nur einige wenige Ungereimtheiten, die von der UVP-Behörde geprüft werden. Dabei geht es nicht um „gute“ oder „böse“ Kräne oder ob „ein“ Container mehr oder weniger steht, sondern dass die Betreiber Änderungen durchführen, die nicht genehmigt worden sind.  Es stimmt, dass die Betroffenen ein Anrecht auf eine Verkehrsentlastung haben, aber der Stadttunnel bringt nach Tosters, Frastanz, Walgau, Rheintal und Liechtenstein Mehrverkehr und auch dort gibt es Anrainer, die ein Anrecht auf eine Verkehrsentlastung haben.
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