Polizei warnt vor strafbaren Halloween-Streichen
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Die Polizei warnt vor Streichen an Halloween, die strafbar sind. Denn nicht jeder vermeintlich „harmlose“ Streich bleibt im Rahmen der Gesetze.
Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen stellen ernsthafte Straftaten dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht.
Die Polizei hat daher umfangreiche Vorkehrungen für die Halloween-Nacht getroffen. Neben verschiedenen Sondereinsatzkräften wie Diensthundeeinheiten und der Bereitschaftseinheit wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen.
Gleichzeitig ergeht ein Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, haben Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens geltend zu machen. (pd)
 
  
 






