Sternenkind-Mutterschutz: Österreich hinkt hinterher

Natascha Sagorski zu Gast bei der Vierten Fachtagung der Österreichischen Sternenkindhilfe

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    „Was in Deutschland Gesetz ist, soll auch in Österreich möglich werden: eine klare gesetzliche Regelung und ein umfassender Schutz für Sternenkind-Eltern – und das ab der 13. Schwangerschaftswoche“, betont Vera Juriatti. 

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Foto: Ben Jenak

Noch immer fehlt es in Österreich an einer rechtlichen und gesellschaftlichen Anerkennung von Menschen, die durch den Verlust ihres ungeborenen Kindes in eine Ausnahmesituation geraten sind. Die von 25. bis 27. September in Graz stattfindende Vierte Fachtagung der Österreichischen Sternenkindhilfe widmet sich im Ausklang des ersten Tages der Notwendigkeit gesetzlicher Reformen und der damit verbundenen gesellschaftlichen Anerkennung von Sternenkindern.

 

„Mütter in Österreich“, so Vera Juriatti, Obfrau des Verbandes der Österreichischen Sternenkindhilfe, „haben Anspruch auf Mutterschutz ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm – doch bei nur einem Gramm weniger wird ein Sternenkind nicht im selben Maße anerkannt, außer, es ist ein deutliches Lebenszeichen erkennbar und wird auch dokumentiert.“

 

So steht am 26. September ab 16 Uhr der gestaffelte Mutterschutz, wie er in Deutschland seit Jänner 2025 Realität ist, im Zentrum der Tagung. Nach einem Vortrag über das Zustandekommen des deutschen Gesetzes wird die Initiatorin dieser Reform, Natascha Sagorski, mit Vertreter*innen aller im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien ins Gespräch treten. Ihre Teilnahme zugesagt haben Fiona Fiedler (NEOS), Bernhard Herzog (SPÖ), Meri Disoski (Grüne) und Johanna Jachs (ÖVP).

 

Frauen haben in Deutschland ab der 13. Schwangerschaftswoche im Falle einer stillen Geburt Anspruch auf Mutterschutz – ein längst überfälliger Schritt, der in Österreich  aussteht. (pd)


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