Verbotene Souvenirs und No-Gos im Koffer
Was Reisende nicht aus dem Urlaub mitbringen oder ins Ausland mitnehmen dürfen
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Ob Sand vom Traumstrand, Muscheln aus dem Meer oder ein Mitbringsel vom Markt – was als harmloses Urlaubsandenken beginnt, kann bei der Heimreise rechtliche Folgen haben. Denn nicht alles, was im Urlaubsland zu kaufen oder zu finden ist, darf auch mit nach Hause genommen werden – und umgekehrt. Denn es gibt auch viele Gegenstände, die in Österreich legal, aber in anderen Ländern verboten sind und daher nichts im Urlaubsgepäck zu suchen haben. "Reisende sollten sich bereits vor der Abreise informieren, welche Gegenstände zu Problemen an der Grenze führen können und was sie aus dem Urlaubsland als Souvenirs für sich und ihre Liebsten mitnehmen dürfen. Ansonsten drohen teils hohe Strafen", rät Dagmar Redel, Reiseexpertin beim ÖAMTC. "Wichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte ein ärztliches Attest mitgeführt werden – eine Vorlage gibt es auf der ÖAMTC-Website."
Muscheln, Sand & Co: Diese Urlaubserinnerungen sind oft verboten
Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. "In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten bzw. Meeresschnecken", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. "Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben." Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach so bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es nämlich laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten – auf Sardinien z. B. bis zu 3.000 Euro.
Griechenland: Hier ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. "Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten", so Redel.
Frankreich: Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Strände und Küsten schützen und daher Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten. "Zudem sind Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – wie etwa an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Pflanzen in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten", weiß die ÖAMTC-Expertin.
Spanien: Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan-)Steine und Fossilien dürfen von Tourist:innen nicht aus Spanien ausgeführt werden. Auf der kanarischen Ferieninsel Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den "Popcorn-Strand" – diese Algenfossilien sind bei Urlauber:innen sehr beliebt. "Um das Naturphänomen zu schützen und zu verhindern, dass Tourist:innen die Fossilien mitnehmen, gibt es vor Ort bereits Info-Kampagnen. Vor allem aber wird am Flughafen von Fuerteventura streng kontrolliert, ob ein verbotenes Souvenir im Koffer versteckt ist", informiert Redel.
Generell gilt: Kauft man Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar. "Eine illegale Einfuhr nach Österreich kann Strafen von bis zu 80.000 Euro bzw. Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten", warnt die ÖAMTC-Expertin.