Auf einem Schwarzweißfoto lächelt eine Frau in einem weißen Hemd.

Silvia Böhler

Vertrauen in Spitalsreform kränkelt


Die Kosten im Spitalsbereich steigen massiv und Veränderungen sind dringend notwendig. Unter dem Titel „Spitalcampus Vorarlberg“ sollen die hiesigen Krankenhäuser deshalb zukunftsfit gemacht werden. Gewisse Abteilungen wird es künftig nicht mehr an allen Standorten geben. Doch schon die Schließung der Geburtenstation von Bludenz respektive die Verlegung der Station nach Feldkirch sorgte für heftige Diskussionen. Widerstand regt sich mittlerweile auch bei den Bürgermeistern im Unterland, die die Versorgung ihrer Städte gefährdet sehen. „Die Entscheidungen werden nicht allen gefallen, sind aber notwendig“, betont Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher denn auch immer wieder. Wer schließlich zu den Gewinnern oder Verlieren zählen wird, soll Ende des Jahres feststehen.


Zumindest einer wird von der Reform im Gesundheitswesen massiv profitieren. Wie die Beantwortung eine Anfrage von Manuela Auer durch die zuständige Landesrätin Martina Rüscher zeigt, wurden im Zuge der Spitalsreform in den vergangenen Jahren zahlreiche externe Beratungsaufträge insbesondere an zwei Unternehmen erteilt. Deren Geschäftsführer ist zugleich aber auch Aufsichtsratsmitglied der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) sowie bis vor kurzem Mitglied der Landes-Zielsteuerungskommission. Gleichzeitig ist besagter Herr also auf der einen Seite Auftraggeber, auf der anderen Seite Auftragnehmer. Dabei handelt es sich um keine kleinen Summen, sondern um Aufträge in Höhe von rund 700.000 Euro. Und nachdem er zumindest sein Amt in der Zielsteuerungskommission zurückgelegt hat, bekam er den Zuschlag für weitere Beratungsleistungen in Höhe von rund
1 Million Euro für die nächsten vier Jahre. Aufsichtsratsmitglied der KHBG ist er nach wie vor.


In diesen Tagen frage ich mich des Öfteren, welche Rolle eigentlich ein Aufsichtsrat übernimmt. In der Fachliteratur ist von Überwachen, Kontrollieren und Beraten die Rede. Aber wie objektiv und unparteiisch kann ein Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung und Kontrolle wahrnehmen, wenn er Auftraggeber und Auftragnehmer gleichzeitig ist? Zwar sind solche Verträge zulässig - kann aber jemand bei derart hohen Summen, wie sie aktuell im Spitalswesen vergeben werden, tatsächlich die erforderliche Objektivität und Distanz wahren?


Umso erstaunlicher sind die Aussagen von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher: „Selbstverständlich liegt eine Befangenheit bei Auftragsvergaben vor und selbstverständlich muss man in hohem Ausmaß Rücksicht auf die Compliance-Regelungen nehmen.“ Im Sinne der Transparenz soll im Oktober aber eine Website freigeschalten werden. Ob damit die Zweifel und die „schiefe Optik“ ausgeräumt werden können, bleibt dahingestellt. Ehrlicher wären eine klare Abgrenzung und eine unabhängige Besetzung des Aufsichtsrates.

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