
Foto: privat
Verwirrende
Beschilderung
Nachdem ich seit 1.11.25 auf eine Beantwortung einer ominösen Verkehrsbeschilderung durch Landesstadthalter und Verkehrslandesrat Christoph Bitschi (Doppelfunktion) warte, wende ich mich an die Leser/Öffentlichkeit. Wer ist in der Lage, mir folgende Fragen zum Schilder Wirrwarr zu beantworten?
1. Wer darf Verkehrsbeschilderungen aufstellen?
2. Welche Regeln müssen hier eingehalten werden, beziehungsweise gibt es überhaupt (Verkehrs) Regeln.
3. Für wen gelten Verkehrsregeln? PKW-Lenker, LKW-Lenker, Busse, Einsatzfahrzeuge Bauhof, Exekutive, Justiz auf Routine oder Streife, Einsatzfahrzeuge bei Gefahr in Verzug sprich mit Freigabe Orange oder Blaulicht mit oder ohne Folgetonhorn. Bin gespannt, welche Lösungsvorschläge kommen und ob es eine offizielle Stellungnahme einer kompetenten Behörde gibt.
Günther Hellrigl








