Wahlanfechtung abgewiesen
Nenzing muss seine Gemeindewahl nicht wiederholen
Foto: Paulitsch
Der Verfassungsgerichtshof (VfGh) hat die Wahlanfechtung von Johannes Schallert abgewiesen. Damit bleibt Bürgermeister Michael Hartmann fix im Amt.
Da der Wahlvorschlag nicht den formalen Anforderungen entsprach, wurde Johannes Schallert und seine Liste „Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie“ nicht zur Gemeinderatswahl im Frühjahr dieses Jahres antreten. Schallert vermisste daraufhin konkrete Verbesserungsvorschläge, was er in seiner Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof als böswilliges Verhalten einordnete. Der Ausgeschlossene sprach sogar von kriminellen Spielchen. Deshalb seien die Wahlen als rechtswidrig aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof nahm sich der Causa an, kam jedoch nun zum selben Schluss, dass bei der Einreichung formelle Fehler vorlagen. Die Wahl ist damit rechtsgültig und Bürgermeister Michael Hartmann muss sich keiner neuen Wahl stellen. Der 55-Jährige hatte sich in der Stichwahl gegen die FPÖ-Kandidatin Kornelia Spiß durchgesetzt. Die Erleichterung nach der VfGh-Entscheidung ist nicht nur beim Bürgermeister groß. „Wir haben die Arbeit bereits aufgenommen und sind froh, sie nun fortzusetzen.“ (red)








