Weichenstellung für Brunnenfeld

Entwurf zur Auflage des Teilbebauungsplan Brunnenfeld wurde einstimmig beschlossen

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    Die Bevölkerung konnte und kann ihre Vorschläge einbringen.

    Foto: Stadt Bludenz

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    Der Ortsteil Brunnenfeld wird im Rahmen der Quartiersentwicklung umgestaltet.

    Foto: Land Vorarlberg

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Zahlreiche Bewohner nutzten bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sich im Vereinslokal der Dorfgemeinschaft über den Planungsstand zu informieren und mit dem zuständigen Stadtrat und dem Bürgermeister in Austausch zu treten.


Der Plan ist das Ergebnis eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses, der im Rahmen der Quartiersentwicklung Brunnenfeld (2019 bis 2023) begann. Bürgermeister Simon Tschann betonte vor der Abstimmung bei der Stadtvertretungssitzung: „Die starke Beteiligung bei der Präsentation im Brunnenfeld hat gezeigt, wie wichtig den Menschen die Zukunft ihres Stadtteils ist. Viele Hinweise wurden bereits aufgenommen – und auch jetzt kann sich jede und jeder weiterhin einbringen. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans schaffen wir Transparenz und geben allen die Möglichkeit, ihre Anregungen einzubringen.“ Auch Stadtrat Joachim Weixlbaumer – zuständig für Hochbau, Tiefbau und Stadtplanung – unterstrich die Ausgewogenheit des Plans: „Ich danke der Bevölkerung für ihre engagierte Mitarbeit – ihre Rückmeldungen waren entscheidend. Uns ist wichtig, gemeinsam einen lebendigen Ortskern zu entwickeln, Freiräume zu schützen und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Nachhaltigkeit und Klimaschutz fließen ebenso ein. Ein Teilbebauungsplan ist immer ein Kompromiss, aber hier ist ein ausgewogener und zukunftsweisender Plan gelungen.“ Der beschlossene Entwurf des Teilbebauungsplans wird ab Donnerstag, 27. November, bis Freitag, 9. Jänner 2026, unter www.bludenz.at/stadt-bludenz/veroeffentlichungsportal einsehbar sein. Er ist ebenfalls im 3. Stock des Rathauses in der Stadtplanungsabteilung einsehbar. 


In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger schriftlich Stellungnahmen oder Änderungsvorschläge einbringen. Alle Rückmeldungen werden vor der endgültigen Entscheidung der Stadtvertretung nochmals geprüft. Der Bebauungsplan bedarf zu seiner Wirksamkeit zusätzlich der Genehmigung der Landesregierung. Das Inkrafttreten ist für Frühjahr 2026 vorgesehen. (pd)

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