Anpassungen beim Sozialzentrum Wolfurt
Beim größten Bauvorhaben der Marktgemeinde wurden die ursprünglichen Pläne adaptiert
Foto: Marktgemeinde Wolfurt
Die Vision eines gemeinsamen Wolfurter Zentrums geht über 20 Jahre zurück. „Aktuell dreht sich natürlich viel um das Sozial- und Nahversorgungszentrum. Doch in der Zentrumsentwicklung passiert noch so viel mehr, das sollte nicht aus den Augen verloren werden“, betont Bürgermeisterin Angelika Moosbrugger.
Der genaue Umfang und die detaillierte Bespielung des größten Vorhabens im Zuge der Zentrumsentwicklung – das Sozial- und Nahversorgungszentrum (SNZ) – sind noch in Planung, doch der Ort und die zur Verfügung stehende Fläche sind fixiert: Auf rund 9.000 m2 westlich der Hauptstraße L3 werden in ein paar Jahren zwei Gebäude stehen, die unter anderem Nahversorgung, Pflegeheim und gewerbliche und Gemeinde-Einrichtungen zusammenbringen. „In fünf bis sechs Jahren werden erste große Baufortschritte erkennbar sein“, informiert der Projektzuständige Gemeinderat Martin Reis. Im Jahr 2023 hat ein Architekturwettbewerb darüber entschieden, wie das SNZ zukünftig aussehen soll: Das Architekturbüro bernardo bader architekten zeichnet sich für das Siegerkonzept verantwortlich und ist auch der Generalplaner des Projektes. Seit diesem ersten Entwurf wurde das SNZ laufend angepasst, unter anderem den massiv gestiegenen Baukosten geschuldet, aber auch veränderte Bedarfsanforderungen wurden berücksichtigt. So waren in anfänglichen Vorstellungen einige Arzt- beziehungsweise Therapiepraxen angedacht – eine aktuelle Sozial- und Gesundheitsanalyse des aks attestiert Wolfurt ein bereits bestehendes und sehr gutes medizinisches Versorgungsangebot.
Anpassungen erfolgt
Ebenfalls Teil der Anpassungen ist der aufgehobene Tausch eines Nachbargrundstücks im Umfang von 170 m2, welche die beiderseitige Bebauung hätte erleichtern sollen. Allerdings entstanden in weiterer Folge Auffassungsunterschiede bezüglich der Vertragsinhalte. Letztlich wurde aufgrund dessen vom Gericht eine Aufhebung des Tauschvertrages entschieden. Die Gemeinde akzeptierte diese Entscheidung und entrichtete 13.555,92 Euro an angefallenen Prozesskosten. Die darauf zurückführenden Anpassungen werden sich auf rund 17.000 Euro belaufen. Überlegungen, das Nachbargrundstück dem Eigentümer komplett abzukaufen, standen damit in keinem Verhältnis. „Mit einer großzügigen Fläche von 9.000 m2 haben wir ausreichen Platz für die Verwirklichung unseres Sozial- und Nahversorgungszentrums.“ (pd/red)






