
Silvia Böhler
Fragen Sie nach, Sie haben ein Recht darauf
Ist es Ihnen auch schon so ergangen, dass eine öffentliche Bekanntmachung mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet? Dann ist es Zeit, nachzufragen. Doch wenn es darum geht, als Bürger Auskunft von Ämtern und Behörden zu erhalten stößt man besonders bei heiklen Themen nicht selten auf Widerstand. Es werden Zuständigkeiten hin- und hergeschoben, die Auskünfte sind oft mangelhaft und im Internet findet man nur spärliche
Informationen. So war es, als die Bevölkerung aufgrund der Covid-Pandemie in den Lockdown geschickt wurde, und so ist es aktuell in der Führerschein-Causa. Als Begründung für die mangelnde Kommunikationsbereitschaft und Geheimhaltung wird dann oft mit „internen Dokumenten“ argumentiert.
Doch wenn eine Regierung ihre Bürger in einen Lockdown zwingt oder sonstige Maßnahmen beschließt, dann wollen mündige Frauen und Männer die Gründe dafür möglichst genau wissen. Aber nicht nur dann: So sehr es Aufgabe einer Regierung, Stadt- oder Gemeindevertretung ist, Entscheidungen zu treffen, so sehr ist es auch das Recht der Bürger, die Grundlagen dafür zu kennen. Womit wir schließlich beim Amtsgeheimnis sind. Man glaubt es kaum - nach 100 Jahren und seit diesem Montag, 1. September, hat das Gesetz ausgedient. An dessen Stelle tritt das Informationsfreiheitsgesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen einräumt.
Das Gesetz fußt auf zwei Säulen. Zum einen sind Bund, Länder und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv – das heißt unabhängig davon, ob danach gefragt wird oder nicht, in einer für „jedermann“ zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen. Das betrifft beispielsweise Beschlüsse, Tätigkeitsberichte sowie für die Allgemeinheit interessante Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge. Zum anderen sind die Bundes-, Landes-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen aber auch dazu verpflichtet, Auskünfte auf Anfrage zu erteilen. Dies gilt auch für kleinere Gemeinden, die von der vorgenannten Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind. Das bedeutet: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Unterlagen anfordern und mit wenigen Ausnahmen müssen diese innerhalb einer Frist herausgegeben werden.
Selbstverständlich ist das ein Mehraufwand für die Verwaltungen und selbstverständlich macht es diejenigen, die Entscheidungen treffen, angreifbarer. Aber wer Verständnis und Akzeptanz für sein politisches Tun erzielen möchte, tut gut daran, für Offenheit und Transparenz zu sorgen. Die Bevölkerung will informiert und gerade bei schwierigen Themen mitgenommen werden. Und eines ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger vertragen ein großes Maß an Informationen – in der Regel mehr, als es den Ministern, Landesräten und Bürgermeistern gerade lieb ist. In diesem Sinne: Fragen Sie nach, Sie haben ein Recht darauf.