„Vertraue auf die Gerechtigkeit“
Bürgermeister Simon Tschann geht in die Berufung und legt Nichtigkeitsbeschwerde ein
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Knapp ein halbes Jahr nach dem Prozess gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann ist das Urteil jetzt auch schriftlich ergangen. Tschann wird wie angekündigt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ausführen.
Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann wurde im Dezember 2024 vom Landesgericht Feldkirch wegen „Falscher Beurkundung im Amt“ sowie angeblichem „Amtsmissbrauch“ in erster Instanz zu elf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt. Nach fast einem halben Jahr Wartezeit ist jetzt das Urteil auch schriftlich ergangen. Somit werden nun von den Anwälten die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ausgeführt. „Ich bin überzeugt, dass sich in der nächsten Instanz zeigen wird, dass die Stadt und ich korrekt gehandelt haben“, so Bürgermeister Simon Tschann.
Zur Vorgeschichte: Tschann wurde vorgeworfen, bei einem Baubescheid für ein Projekt in der Fohrenburgstraße Amtsmissbrauch begangen zu haben. Er soll einen Baubescheid unterschrieben haben, der nicht alle Voraussetzungen erfüllte. Im Prozess führte Staatsanwalt Richard Gschwenter aus, dass Kritik des Amtssachverständigen ignoriert worden sei und der Abstand des zweiten Baukörpers zur Straße lediglich 90 Zentimeter betrage - dem Amtssachverständigen seien schon 2,50 Meter zu wenig gewesen. Er wurde in erster Instanz schuldig gesprochen. Die klar formulierten Fakten sollen jetzt von der nächsten Instanz nochmals genau bewertet werden. „Das ist nicht nur mir ein persönliches Anliegen, sondern auch für alle mit Bauverfahren befassten Mitarbeiter im Rathaus. Sie haben auch in diesem konkreten Fall eine gute Arbeit geleistet und richtig gehandelt“, stellt sich der Bürgermeister weiter schützend vor sein Rathaus-Team.
„Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich alle Entscheidungen mit bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Stadt treffe. Deshalb vertraue ich auf die Gerechtigkeit der Justiz und darauf, dass in den nächsten Verfahrensschritten eine Neubewertung der Fakten erfolgt“, so Tschann deutlich. (red/pd)