Gemeindewahlen in Feldkirch

Alle wichtigen Infos zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeister:innenwahl

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    Wählen heißt mitgestalten – entscheiden Sie über Feldkirchs Zukunft mit.

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Foto: Christian Schwier-Fotolia.com

Am Sonntag, 16. März, sind rund 27.000 Wahlberechtigte in Feldkirch aufgerufen, ihre Stimme bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeister:innenwahl abzugeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Wer an diesem Tag verhindert ist, kann per Briefwahl abstimmen.

Eine Wahlkarte kann auf folgenden zwei Wegen beantragt werden. Sie kann entweder online unter meinewahlkarte.at bis spätestens 12. März beantragt werden. Oder sie kann persönlich im Bürger:innenservice des Rathauses bis 14. März (12 Uhr) abgeholt werden.
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann direkt im Bürger:innenservice wählen. Wahlkarten müssen spätestens am 16. März um 13 Uhr im Rathaus eintreffen. Eine Abgabe im Sprengelwahllokal ist nicht möglich.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind österreichische Staats- und EU-Bürger:innen, die am 30. Dezember 2024 ihren Hauptwohnsitz in Feldkirch hatten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und bis spätestens 16. März 2025 16 Jahre alt geworden sind.

Wählen im Wahllokal
Für die Stimmabgabe im Wahllokal werden ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein), die amtliche Wahlinformation und der ausgefüllte Stimmzettel benötigt, der gemeinsam mit der Wahlinformation im Vorfeld per Post zugestellt wird.

So wird gewählt
Gemeindevertretung: Ein Kreuz bei der gewünschten Partei setzen und bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben (max. zwei pro Person).
Bürgermeister:innenwahl: Ein Kreuz bei der bevorzugten Person setzen. (pd)

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