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Alpinale präsentiert ein schauriges Best-off mit Gänsehaut-Garantie

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    Schaurige Gestalten machen sich auf den Weg zur ALPINALE-Horrornacht in der Remise Bludenz.

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Foto: ALPINALE/Lara Smith

Das Halloween-Event „Alptraum“ bringt am Freitag, 31. Oktober die gruseligsten Kurzfilme vergangener Jahre zurück auf die große Leinwand in der Remise Bludenz 


Seit Jahren sorgt die Alpinale-Horrornacht für eine unheimlich gute Atmosphäre und ein begeistertes Publikum. In diesem Jahr hat Horror-Mastermind Jürgen Schacherl mit viel Gespür für Qualität und Schockmomente ein Programm kuratiert, das aus den größten Highlights der vergangenen „Alptraum“-Ausgaben besteht. Die Werke stammen aus aller Welt – etwa aus Australien, Spanien, Großbritannien und Estland – und zeigen eindrucksvoll die Vielfalt und Kreativität des zeitgenössischen Horrorkinos.


Dieses Best-of-Programm bietet die volle Bandbreite des Genres: von klassischen Monster- und Geistergeschichten über dichte Psychospannung bis hin zu realitätsnahen Albträumen ohne übernatürliche Elemente. Ob schleichend subtil oder schockierend direkt – diese Filme lassen niemanden kalt und hallen noch lange nach. Mit dabei ist unter anderem „Tiny Thing“ von Regisseur Joshua Giuliano. Die US-amerikanische Kurzfilmproduktion ist ein einzigartiges Horrorerlebnis, das Schreckensmomente und komödiantische Elemente gekonnt miteinander verwebt. Für den großen Horror, der selbst aus den kleinsten Dingen entstehen kann, wurde „Tiny Thing“ beim diesjährigen Alpinale-Kurzfilmfestival mit dem „Blutigen Goldenen Einhorn 2025“ ausgezeichnet.


Einlass ist ab 19.06 Uhr – der Zutritt ist ausschließlich ab 18 Jahren gestattet. Schon beim Betreten der Remise tauchen die Horrorfilm-Fans in eine stimmungsvolle Welt aus Nebel, düsterem Sounddesign und aufwendiger Halloween-Dekoration ein. Wer verkleidet kommt, wird nicht nur Teil der Inszenierung, sondern hat auch die Chance auf tolle Preise beim Kostümwettbewerb. (pd)

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Vielen Dank für den Beitrag zum Welttierschutztag vielen Dank für den Beitrag zum Welttierschutztag von Frau Silvia Böhler “Tiere brauchen mehr als nur Gesetze”. Auch wenn die Aussage über „verwendete Tiere in der Therapie“ von der Tierschutzombudsfrau Ruth Sonnweber stammt, Therapiebegleithunde als "Tiere die verwendet" werden zu bezeichnen und in einem Zug mit Nutztieren zu erwähnen, ist sachlich falsch und widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes. Therapiebegleithunde werden nicht „verwendet“. Sie leben in enger sozialer Partnerschaft mit dem Menschen, sind Familienmitglieder und werden liebevoll betreut, artgerecht ausgelastet und medizinisch versorgt. Ihr Einsatz erfolgt aus Freude, Vertrauen und Bindung. Der therapeutische Einsatz ist gesetzlich erlaubt, sofern das Wohl der Tiere an erster Stelle steht. Staatlich geprüfte Ausbildungsstätten – etwa nach den hohen Standards des Messerli-Instituts – garantieren, dass nur geeignete Hunde mit Freude an der Aufgabe eingesetzt werden. Diese Tiere schenken Nähe, Motivation und Lebensfreude und fördern nachweislich die Gesundheit von Menschen. Es wäre daher irreführend, sie mit Nutztieren gleichzusetzen. Echter Tierschutz bedeutet, Unterschiede zu erkennen – und dort hinzusehen, wo Tiere wirklich leiden, nicht dort, wo Mensch und Tier in gegenseitigem Vertrauen und Respekt zusammenwirken.
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