Stadt präsentiert Bebauungsplan

Entwurf des Bebauungsplans für Brunnenfeld wird am 16. Oktober vorgestellt

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    Der Stadtteil Brunnenfeld in Bludenz ist dörflich geprägt. 

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Foto: Stadt Bludenz

Die Stadt Bludenz lädt die Bevölkerung von Brunnenfeld zur Vorstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 16. Oktober, um 18 Uhr im Vereinslokal der Dorfgemeinschaft Brunnenfeld (Sportplatz) statt. 


Brunnenfeld ist ein dörflich geprägter Stadtteil mit erhaltenswerter Struktur entlang der Brunnenfelderstraße. In den Randbereichen sind in den vergangenen Jahrzehnten größere Wohnsiedlungen entstanden; im Zentrum bestehen weiterhin unbebaute Grundstücke. Um die künftige Entwicklung geordnet zu lenken und gemeinsame Ziele zu sichern, wurde – auch auf Wunsch aus dem Quartiers-entwicklungsprozess 2019 bis 2023 – ein Bebauungsplan erarbeitet.


Bürgermeister Simon Tschann: „Brunnenfeld ist ein noch immer ländlich geprägter Stadtteil von Bludenz, der durch seine Durchgrünung und dörfliche Struktur besticht. Unser Ziel ist es, durch den Bebauungsplan diesen charmanten Charakter auch für die Zukunft zu erhalten.“


Stadtrat Joachim Weixlbaumer: „Das Erstellen eines Bebauungsplanes ist durchaus eine Herausforderung, weil es darum geht, ein Gleichgewicht zwischen notwendigen baurechtlichen Vorgaben und baulicher Freiheit für die Eigentümer zu gewährleisten.“


Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, den Entwurf kennenzulernen, Fragen zu stellen und gemeinsam über die Zukunft von Brunnenfeld zu diskutieren. (pd)

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Vielen Dank für den Beitrag zum Welttierschutztag vielen Dank für den Beitrag zum Welttierschutztag von Frau Silvia Böhler “Tiere brauchen mehr als nur Gesetze”. Auch wenn die Aussage über „verwendete Tiere in der Therapie“ von der Tierschutzombudsfrau Ruth Sonnweber stammt, Therapiebegleithunde als "Tiere die verwendet" werden zu bezeichnen und in einem Zug mit Nutztieren zu erwähnen, ist sachlich falsch und widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes. Therapiebegleithunde werden nicht „verwendet“. Sie leben in enger sozialer Partnerschaft mit dem Menschen, sind Familienmitglieder und werden liebevoll betreut, artgerecht ausgelastet und medizinisch versorgt. Ihr Einsatz erfolgt aus Freude, Vertrauen und Bindung. Der therapeutische Einsatz ist gesetzlich erlaubt, sofern das Wohl der Tiere an erster Stelle steht. Staatlich geprüfte Ausbildungsstätten – etwa nach den hohen Standards des Messerli-Instituts – garantieren, dass nur geeignete Hunde mit Freude an der Aufgabe eingesetzt werden. Diese Tiere schenken Nähe, Motivation und Lebensfreude und fördern nachweislich die Gesundheit von Menschen. Es wäre daher irreführend, sie mit Nutztieren gleichzusetzen. Echter Tierschutz bedeutet, Unterschiede zu erkennen – und dort hinzusehen, wo Tiere wirklich leiden, nicht dort, wo Mensch und Tier in gegenseitigem Vertrauen und Respekt zusammenwirken.
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