Vorsicht Schlagloch
Wer haftet nach Frostschäden auf der Straße?
Foto: ÖAMTC, Wirl
Der heuer teils strenge Winter sorgt wieder für etliche Schlaglöcher im Straßennetz. Der ÖAMTC erklärt, was zu beachten ist und wer bei Schäden oder einem Unfall haftet.
Bei Minusgraden friert das Wasser, das über Risse in die Straße eingedrungen ist, und zerreißt schließlich den Belag. Übersieht man solche Löcher und fährt ungebremst hindurch, kann das teure Schäden an Reifen und Felgen zur Folge haben. „Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden. Aber auch Fahrzeuglenkende selbst müssen in solchen Fällen ihre Fahrweise an den Straßenzustand anpassen – das heißt: vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit reduzieren“, erläutert Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Auf kostenlos benutzbaren Straßen (Orts-, Landes- und Bundesstraßen) haften Bund, Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. Etwa wenn ein ausgeprägtes Schlagloch schon länger bekannt ist, aber nichts unternommen wurde oder die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde. Auf kostenpflichtigen Straßen, etwa Autobahnen, führe bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Straßenerhalters. „Dieser muss im Falle eines Fahrzeugschadens beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle rechtzeitig und effektiv zu beseitigen beziehungsweise abzusichern – oder eben, dass ihm das aus gewissen Gründen unmöglich war“, so Authried.
Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu einem Unfall gekommen ist, empfiehlt der ÖAMTC-Rechtsberater, alle Details mit Fotos zu dokumentieren, Daten von Zeugen zu notieren und auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein. (pd)




