Gemeinsam unterwegs

Was Hundehalter:innen in Feldkirch beachten sollten

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    Mit einfachen Regeln klappt das Miteinander mit Hund.

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Foto: Nadine Jochum

Wer mit dem Hund in Feldkirch unterwegs ist, teilt sich Wege, Plätze und Grünanlagen mit vielen anderen. Damit das Zusammenleben im öffentlichen Raum für alle funktioniert, braucht es Rücksicht – und ein paar einfache Regeln.

Hundekot muss immer beseitigt werden und ein Hundekotsäckchen ist mitzuführen – unabhängig davon, ob gerade etwas passiert. Das ist nicht nur Vorschrift, sondern auch ein Gebot der Fairness gegenüber allen, die sich im Stadtgebiet bewegen. Wer kein Säckchen dabeihat, riskiert eine Strafe – und vermeidbaren Ärger mit anderen Passant:innen.

Hundefreie Zonen beachten
Einige Bereiche in der Stadt sind bewusst für Hunde ausgeschlossen – vor allem dort, wo viele Menschen eng beisammen sind oder Kinder spielen. Dazu zählen etwa Kindergarten-Spielplätze, Friedhöfe sowie Baggerseen mit Liegewiesen während der Badesaison (Mai bis September).

Orte mit Leinenpflicht
In Fußgängerzonen, auf Schulplätzen, in Fitnessparcours und anderen Freizeit- oder Sportanlagen, im Wartebereich von Haltestellen sowie auf gekennzeichneten Rad- und Gehwegen gilt Leinenpflicht. Diese Regelungen dienen dem Schutz besonders sensibler Bereiche und fördern das respektvolle Miteinander.

Alles auf einen Blick
Informationen zur Hundehaltung in Feldkirch, wie etwa die aktuelle Verordnung oder die Hundefreilaufzonen, finden sich unter
www.feldkirch.at. (pd)

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Seriöse Arbeit bei der Tunnelspinne? Im ORF-Interview vom 26.08.2025 behauptet Landestatthalter Bitschi, die Tunnelgegner würden immer wieder Behauptungen in den Raum stellen, um das Stadttunnel-Projekt auch zu verzögern. Dass die Einwendungen und Hinweise auf schwere Mängel der Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und einzelner Privatpersonen zum Stadttunnel jedoch Hand und Fuß haben, hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2019 in seiner Entscheidung BVwG W193 2114926-1 festgehalten: „Im Verfahren musste festgestellt werden, dass die Projektunterlagen in den Fachbereichen "Luftschadstoffe und Klima", "Lärm" und "Verkehr" und darauf aufbauend "Humanmedizin" schwere Mängel aufwiesen, sodass weitere Projektunterlagen notwendig wurden.“ Fakt ist somit, dass die Öffentlichkeit und von Enteignung bedrohte Personen bei diesem Projekt genau hinschauen müssen, damit seriös, also gesetzeskonform, gearbeitet wird. Fakt ist auch, dass es die schweren Mängel und das Nichteinhalten von Auflagen oder Gesetzen sind, die das Projekt immer wieder verzögern. Das belegt auch der aktuelle Baustopp an der Felsenau. Die Tunnelgegnerinnen und Tunnelgegner verstehen unter seriöser Arbeit offensichtlich etwas anderes als die Personen, die das Projekt vorantreiben und verantworten. Dass sie deshalb die Arbeiten an der Tunnelspinne genau beobachten, dient allen Menschen, die wollen, dass tatsächlich seriös gearbeitet wird und Gesetze eingehalten werden.
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